Startup-Highlights aus dem Regierungsprogramm 2025-2029

Startup-Highlights aus dem Regierungsprogramm 2025-2029

Die neue österreichische Bundesregierung (ÖVP, SPÖ und NEOS) hat kürzlich ihr Regierungsprogramm für die Jahre 2025 – 2029 präsentiert. Nachfolgend haben wir die Startup-Highlights der geplanten steuerlichen Änderung überblicksartig zusammengefasst. Inwieweit diese Vorhaben auch tatsächlich zur Umsetzung gebracht werden, bleibt allerdings abzuwarten (da diese auch teilweise unter Budgetvorbehalt stehen).

Relevante allgemeine Änderungen

  • Steuerfreie Mitarbeiterprämie
    • In den letzten Jahren wurde die zeitlich befristete Möglichkeit der steuerfreien Auszahlung einer Mitarbeiterprämie bis zu EUR 3.000 eingeführt.
    • Die Möglichkeit der Auszahlung einer steuerfreien Prämie für Mitarbeiter bis zu EUR 1.000 (ohne Kollektivvertragsbindung) soll nun auf die Jahre 2025 und 2026 ausgedehnt werden (für eine etwaige Verlängerung erfolgt eine Evaluierung).
  • Forschungsprämie
    • Grundsätzlich ist die steuerfreie Forschungsprämie (derzeit 14%) ein zentrales Instrument der F&E-Förderung, die sowohl für eigenbetriebliche Forschung als auch für Auftragsforschung beantragt werden kann.
    • Die Forschungsprämie soll als wichtiger Standortfaktor in der jetzigen Form abgesichert werden, um Unternehmen hier mehr Planungssicherheit zu geben.
  • Grenzüberschreitendes Homeoffice
    • Ausländische Mitarbeiter, die unmittelbar bei einem österreichischen Startup angestellt werden, können unter gewissen Umständen im Ausland eine ertragssteuerliche (Homeoffice-)Betriebsstätte begründen und somit zu einer anteiligen – wenn auch betraglich oftmals geringen – Steuerpflicht im Ausland führen. Daher ist eine vorbereitende Analyse unerlässlich. Da der administrative Aufwand von Homeoffice-Betriebsstätten jedoch in keinem Verhältnis zu den erhobenen Steuern steht und nach wie vor keine einheitliche Regelung besteht, ist hier dringend Handlungsbedarf gegeben.
    • In diesem Zusammenhang möchte sich die neue Regierung auf internationaler Ebene (OECD, EU) dafür einsetzen, dass es zu einer Verbesserung der Rahmenbedingungen für grenzüberschreitendes Homeoffice kommt.
  • Wegzugsbesteuerung
    • Aus verschiedenen Gründen kann es zu einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt oder permanenten Wegzugkommen (in Bezug auf Gründer oder Mitarbeiter, zB grenzüberschreitende Expansion eines Startups, neue berufliche Schwerpunkte im Anschluss an Exit-Transaktion im In- oder Ausland, familiäre Gründe). Dabei können sich Fragen im Zusammenhang mit der Wegzugsbesteuerung ergeben.
    • In Bezug auf die Wegzugsbesteuerung bekennt sich die neue Bundesregierung zu einer effektiveren Ausgestaltung. Hier bleibt daher abzuwarten, welche Maßnahmen konkret geplant sind.
  • Lohnnebenkosten
    • Bis zur Mitte der Regierungsperiode sollen – abhängig von der konjunkturellen und budgetären Entwicklung – die Lohnnebenkosten gesenkt werden. Ziel ist dann eine weitere stufenweise Entlastung ausschließlich im Rahmen des „Familienlastenausgleichsfonds (FLAF)“ (3,7%), bei Erhalt der FLAF-Leistungen.
    • Es bleibt zu hoffen, dass die angestrebte Lohnnebenkostensenkung rasch in die Umsetzung geht, da Österreich hier aktuell eine nicht unerheblichen Standortnachteil hat.

 

Startup-Relevante Änderungen

  • Aktivierungswahlrecht für selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte
    • Nach dem österreichischen Unternehmensgesetzbuch (UGB) besteht für die Forschungs- und Entwicklungskosten von sogenannten immateriellen Vermögensgegenständen (zB Patente, Lizenzen und dergleichen) ein Aktivierungsverbot. Die Kosten werden somit nicht über die voraussichtliche Nutzungsdauer verteilt (sondern vermindern in dem Jahr, in dem sie anfallen, in voller Höhe den Gewinn des Unternehmens), obwohl Entwicklungsunternehmen beispielsweise die von ihnen entwickelte Software in den Folgejahren für die Erzielung von Erträgen nutzen. Da gerade bei Startups im Tech-Bereich in den ersten Jahren oftmals keine nennenswerten Erträge erzielt werden, ergeben sich dadurch Verluste, welche in vielen Fällen zu einem negativen Eigenkapital führen und somit eine bilanzielle Überschuldung bewirken.
    • Hier soll künftig ein Aktivierungswahlrecht für selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte kommen, wobei diesbezüglich auch angedacht sind (durch bilanzielle Ausschüttungssperre oder durch andere adäquate Maßnahmen)
  • FlexCo-Weiterentwicklung
    • Lange Zeit war im Startup-Bereich die GmbH vorherrschend und auch klar von Investoren favorisiert. Seit 2024 gibt es nun auch die flexible Kapitalgesellschaft (FlexCo), die bei der Rechtsformwahl im direkten „Konkurrenzverhältnis“ zur GmbH steht und Startups mehr Flexibilität bietet. Allerdings gibt es nach wie vor Themen, die zu einer praxisfreundlicheren Ausgestaltung beitragen würden.
    • Daher hat sich die neue Regierung vorgenommen, die FlexCo zu evaluieren und gegebenenfalls eine entsprechende Weiterentwicklung vorzunehmen.
  • Mitarbeiterbeteiligungsprogramme
    • Die Incentivierung von Schlüsselarbeitskräften ist ein zentrales Thema für Startups. In diesem Zusammenhang können Mitarbeitern entweder virtuelle Anteile oder echte Anteile eingeräumt werden. Gerade bei „echten“ Anteilen (oder Substanzgenussrechten) sind die derzeitigen steuerlichen Rahmenbedingungen noch nicht ganz optimal gegeben. Neben „Work-Arounds“ zur Vermeidung von „dry income“ (zB Vereinbarung von negativen Liquidationspräferenzen) besteht mittlerweile auch ein neues Mitarbeiterbeteiligungsregime (§ 67a EStG). Beim neuen Mitarbeiterbeteiligungsregime ist allerdings noch „Luft nach oben“ was die optimale Umsetzung anbelangt (zB sehr viele Anwendungsvoraussetzungen; Behaltefristen zu lange; dauerhafte Möglichkeit eines Wechsels von einem virtuellen auf ein echtes Beteiligungsprogramm, etc…).
    • In diesem Zusammenhang soll es laut dem Regierungsprogramm zu einer weiteren Attraktivierung von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen kommen. Es bleibt daher zu hoffen, dass die richtigen Maßnahmen gesetzt werden.

Fazit:

Die neue Bundesregierung hat sich viel vorgenommen und hat dabei auch die Startup-Branche nicht aus dem Fokus gelassen. Es bleibt zu hoffen, dass den Ankündigungen nun rasch auch Taten folgen, um das Startup-Ecosytem weiter zu attraktivieren.

Der Artikel wurde von David Gloser (Partner, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) und Christoph Puchner (Partner und Steuerberater) von ECOVIS Austria verfasst. ECOVIS Austria ist eine der führenden Steuerberatungskanzleien in Österreich im Startup-Bereich. www.ecovis.at