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Forschungsprämie für Startups
8/11/25, 10:00 AM
Die Forschungsprämie ist ein zentrales Förderinstrument, dass auch für Startups von Bedeutung ist.
Neben einer Forschungsprämie für eigenbetriebliche F&E kann auch für in Auftrag gegebene F&E eine Auftragsforschungs-Prämie in Höhe von 14% beantragt werden.
Quick Facts zur Forschungsprämie
Für qualifizierte F&E-Tätigkeiten kann eine steuerfeie Forschungsprämie iHv 14% in Anspruch genommen werden. Ziel der F&E-Tätigkeit muss es sein, den Wissensstand zu erweitern und neue Anwendungen dieses Wissens zu entwickeln.
Für die nachfolgenden qualifizierten Forschungsaufwendungen kann eine Forschungsprämie geltend gemacht werden, soweit sie der F&E-Tätigkeit zuzuordnen sind:
Löhne und Gehälter für in F&E Beschäftigte sowie Vergütungen für in F&E Beschäftigte, die außerhalb eines Dienstverhältnisses tätig werden (Hinweis: Für Forschungsleistungen von Einzelunternehmern, Gesellschaftern einer Personengesellschaft oder unentgeltlich tätigen Gesellschaftern einer Kapitalgesellschaft kann ein fiktiver Unternehmerlohn iHv € 45 für jede nachweislich im F&E-Bereichen erbrachte Tätigkeitsstunde berücksichtigt werden, max € 77.400 pro Person und Wirtschaftsjahr)
Unmittelbare Aufwendungen und unmittelbare Investitionen
Finanzierungsaufwendungen
Gemeinkosten
Die Forschungsprämien kann jeweils für ein Kalenderjahr beantragt werden und die Antragsfrist endet vier Jahre nach Ablauf des Wirtschaftsjahres. Abgesehen davon kann die Forschungsprämie unabhängig von der wirtschaftlichen Entwicklung des Startups geltend gemacht werden (auch in Verlustjahren).
Im Hinblick auf eine gewisse Planbarkeit, soll die Forschungsprämie gemäß dem aktuellen Regierungsprogramm als wichtiger Standortfaktor in der jetzigen Form abgesichert werden.
Eigenbetriebliche Forschung vs Auftragsforschung
Eine Forschungsprämie kann sowohl für eigenbetriebliche Forschung als auch für Auftragsforschung in Anspruch genommen werden, wobei folgende Unterschiede bestehen:
Eigenbetriebliche Forschung | Auftragsforschung | |
Definition | F&E-Tätigkeit wird vom Unternehmen selbst durchgeführt | F&E-Tätigkeit wird an ein externes Unternehmen oder eine Forschungseinrichtung vergeben |
Verfahren | Beantragung eines FFG-Gutachtens und Forschungsprämienantrag als Beilage zur Steuererklärung ist erforderlich | Beantragung eines FFG-Gutachtens ist nicht notwendig, es genügt die Übermittlung eines Forschungsprämienantrages als Beilage zur Steuererklärung |
Inanspruchnahme | Durch das forschende Unternehmen in Anspruch zu nehmen | Auftraggeber hat bis zum Ablauf des Wirtschaftsjahres dem Auftragnehmer mitzuteilen, in welchem Ausmaß er die Auftragsforschungs-Prämie in Anspruch nimmt (Auftragnehmer kann sodann nur für den von der Mitteilung nicht erfassten Teil der Aufwendungen eine Forschungsprämie für eigenbetriebliche Forschung beantragen) |
Inlandskriterium | Forschungsaktivitäten müssen in einem inländischen Betrieb oder Betriebsstätte stattfinden | Auftraggeber muss einen inländischen Betrieb oder eine inländische Betriebsstätte haben und den Auftragnehmer (mit Sitz im EU-/EWR-Raum) von diesem Betrieb beauftragen |
Bemessungsgrundlage | Keine Begrenzung der Höhe nach | Bemessungsgrundlage beträgt max. EUR 1 Mio pro Wirtschaftsjahr |
Conclusio
F&E-Tätigkeiten sind regelmäßig sehr kostenintensiv. Da die Sicherstellung der Finanzierung eine der größten Herausforderungen für Startups darstellt, ist daher jedenfalls zu empfehlen, dass die Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Forschungsprämie im Detail zu analysieren sind. Letztlich lassen sich über die Forschungsprämie doch beträchtliche Fördermittel generieren!
Autoren:
Christoph Puchner, Partner und Steuerberater & David Gloser, Partner, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer von ECOVIS Austria, einer der führenden Steuerberater Österreichs im Startup-Bereich.