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Startup-Standort Österreich – Aktuelle Rahmenbedingungen
10/8/25, 10:00 AM
Wir haben versucht, in diesem Blog-Beitrag mittels Ampelsystem die positiven Rahmenbedingungen und auch jene Bereiche mit Aufholbedarf zusammenfassend darzustellen.

1. FlexCo als neue Startup-Rechtsform
Die FlexCo bietet im Vergleich zur GmbH gewisse Vorteile, zB:
- Erwerb eigener Anteile ist unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
- Neben der ordentlichen Kapitalerhöhung ist auch eine bedingte Kapitalerhöhung (zB Aktienoptionen für Mitarbeiter) und genehmigte Kapitalerhöhung (Kapitalerhöhungsbeschluss auf „Vorrat“) möglich.
- Im Gesellschaftsvertrag kann vorgesehen werden, dass die Zustimmung aller Gesellschafter zur schriftlichen Abstimmung nicht erforderlich ist und für Stimmabgabe kann die Textform vorgesehen werden (zB E-Mail).
- Stimmrechtslose Anteile sind möglich.
2. Attraktive Forschungsprämie
Für Forschungsaufwendungen steht eine Forschungsprämie iHv 14 % steuerfrei zu.
Begünstigt ist sowohl die eigenbetriebliche Forschung aber auch die Auftragsforschung. Die Forschungsprämie ist ideal für Start-ups, da sie auch in Verlustjahren ausgezahlt wird. Vor kurzem hat das BMF eine neue Richtlinie zur Forschungsprämie im Entwurf veröffentlicht, dessen Finalisierung im Auge zu behalten ist.
3. Unterstützung von Start-ups mit Förderungen in der Seed- und Pre-Seedphase
Unterschiedliche österreichische Institutionen bieten Förderprogramme für Start-ups an. Die beliebtesten Anlaufstellen sind zB INITS, AWS oder FFG. Dadurch können junge Unternehmen in unterschiedlichen Entwicklungsphasen bestmögliche Unterstützung erhalten – funktioniert hervorragend!
4. Unbefristeter Verlustvortrag (keine zeitliche Limitierung)
Auf Ebene eines österreichischen Startups können steuerliche Verluste zeitlich unbegrenzt vorgetragen werden und in Folgeperioden maximal zu 75 % mit positiven Einkünften verrechnet werden. Ein 100%-ige Verlustverrechnung ist nur in Ausnahmefällen zulässig (zB bei Vorgruppenverlusten von Gruppenmitgliedern, Nachversteuerung von ausländischen Verlusten, Liquidation, Betriebs- oder Teilbetriebveräußerung).

5. Mitarbeiterbeteiligungsmodelle
Sowohl virtuelle als auch echte Mitarbeiterbeteiligungsprogramme sind in Österreich grundsätzlich umsetzbar. Bei echten Beteiligungsprogrammen ist auch eine Umsetzung mit stimmrechtslosen Anteilen möglich (zB Substanzgenussrechte, Unternehmenswert-Anteile). Zur Vermeidung von „dry-income“ ist bei echten Beteiligungsprogrammen auf eine entsprechende Umsetzung zu achten (zB negative Liquidationspräferenz, Mitarbeiterbeteiligung gem § 67a EStG). Unter bestimmten Voraussetzungen können bis Ende 2025 auch noch virtuelle Beteiligungen steuerneutral in eine neue Start-up-Mitarbeiterbeteiligung iSd § 67a EStG überführt werden.
Die Neuschaffung des § 67a EStG war ein tauglicher Versuch, zum Teil bestehen aber noch zu restriktive Vorgaben – da könnte/müsste man noch nachbessern! Bei Exits von virtuellen Shares „kracht“ es aber dann leider steuerlich ordentlich (bis zu 60% der Exitprämie gehen an den Staat!).
6. Flat-Rate bei Exitbesteuerung
In den überwiegenden Fällen erfolgt der Startup-Exit mittels Share-Deal, im Zuge dessen die Anteile am Startup veräußert werden. Die Besteuerung auf Ebene der Gründer erfolgt dabei mit 27,5%. Auch viele andere europäische Länder haben begünstigte Capital gains-Steuersätze in ähnlicher Höhe (somit OK).

7. Hohe Arbeitsbesteuerung
Österreich hat eine der höchsten Besteuerungen von Arbeit (absurd hoch, inkl Lohnnebenkosten), bei einer Bruttogehaltserhöhung von 100 EUR landen rd. 50 EUR beim Dienstnehmer und rd. 80 EUR beim Fiskus (inkl. Sozialversicherung, Gemeinden etc.), somit kostet die Gehaltserhöhung dem Dienstgeber 130 EUR und nur 50 EUR landen beim Dienstnehmer!
8. Fehlender österreichischer Kapitalmarkt
Österreich hat viel zu wenig Investoren, somit müssen Startups sehr früh nach ausländischen Investoren suchen; kein wirklich existierender österreichischer Kapitalmarkt vorhanden – da muss dringend etwas passieren, der Startup-Dachfonds ist dazu ein erster richtiger Schritt!
9. Kaum universitäre Ausgliederungen
Universitäten sind international die Basis für die Etablierung von Startups, in Österreich ist dies jedoch noch zu wenig etabliert.
10. Startup-Nachwuchs
Viele junge Leute suchen sichere Jobs und denken zu wenig unternehmerisch, was gerade für Startups unerlässlich ist.
Fazit:
Den anfänglichen Vorteilen – etwa in Form österreichischer Förderungen zu Beginn des Startups – stehen gravierende Nachteile gegenüber, insbesondere die übermäßig hohe Besteuerung der Arbeit und das Fehlen eines entwickelten Kapitalmarktes.
Autoren:
Christoph Puchner, Partner und Steuerberater & David Gloser, Partner, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer von ECOVIS Austria, einer der führenden Steuerberater Österreichs im Startup-Bereich. www.ecovis.at
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