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Startup-Gründung – was ist zu beachten!

4.9.25, 10:00

Am Anfang eines Startups steht natürlich immer die Idee, mit der man hofft, die Welt zu erobern. Damit die Idee dann auch unternehmerisch umgesetzt werden kann, muss zunächst ein Startup gegründet werden.

1. Startup-Gründung in 5 Schritten


 

Um im Rahmen der Gründung Kosten zu sparen, können die Begünstigungen des Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG) in Anspruch genommen werden. Dabei stehen verschiedene Begünstigungen und Befreiungen von Abgaben zur Verfügung (zB Befreigung von Stempel- und Bundesverwaltungsgebühren, die im Zuge einer Neugründung anfallen; Befreiung von Gerichtsgebühren für die Eintragung in das Firmenbuch; Befreiung vom Dienstgeberbeitrag für allfälliges Personal). Tipp: Hierbei ist auf eine fristgerechte Antragstellung im Zuge der Gründung zu achten!

 

Losgelöst davon müssen die Founder auch ihre eigene steuerliche Situation im Auge behalten. In diesem Zusammenhang ist insbesondere auf die Information des zuständigen Finanzamtes über die erwarteten künfitgen Einkünfte (zB aus einer Gesellschafter-Geschäftsführer-Tätigkeit) und die sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen zu achten.

 

Steuerliche Sonderthemen können sich ergeben, wenn bereits vorab zur Startup-Gründung etwas entwickelt wurde, was schlussendlich auf das neu gegründete Startup übertragen werden soll (da bei bereits werthaltigen Entwicklungen steuerneutrale Überführungen nur im Anwendungsbereich des Umgründungssteuergesetzes möglich sind). Dieser Aspekt ist jedenfalls einzelfallbezogen vorab zu analysieren, um das Risiko einer Dry-Income-Besteuerung gegebenfalls zu vermeiden.


2. Was folgt nach der Startup-Gründung?


Als Startup-Gründer sollte man sich auf das wesentliche konzentrieren (zB Investorensuche, Finanzierung, Produktentwicklung, Förderprogramme, Mitarbeitersuche, etc…). Nichtsdestotrotz muss auch die laufende „Tax Compliance“ abgewickelt werden. Hier ist es empfehlenswert, einen Steuerberater zur Seite zu haben, der sich mit Hands-on-Mentalität um die Tax Compliance kümmert, aber auch die zahlreichen Besonderheiten der Startup-Branche kennt (zB Beteiligungsprogramme, Finanzierungsthemen, Förderprogramme, Exit-Aspekte, Umstrukturierungen, etc…).


Die laufende Tax Compliance umfasst:

  • Monatliche/Quartalsweise Umsatzsteuervoranmeldungen

  • Monatliche Personalverrechnungen (im Falle von Mitarbeitern)

  • Jährliche Steuererklärungen (Umsatz- und Körperschaftsteuererklärung)

  • Jährliche Jahresabschlusserstellung

  • Einhaltung von sonstigen Meldeverpflichtungen (zB WiEReG)


Gerade aus umsatzsteuerlicher Sicht ist vorbereitend eine Beurteilung des Geschäftsmodells notwendig, um einen korrekten Ablauf sicherzustellen. Dies ist gerade im Bereich der Umsatzsteuer wichtig, da der Multiplikatoreffekt bei einer fehlerhaften Abwicklung von Geschäftsfällen samt Berichtigungsbedarf zu einem hohen Verwaltungsaufwand und auch damit einhergehenden Kosten führt. In einem ersten Schritt sind daher die Rahmenbedingungen des Geschäftsmodells abzustimmen, wobei der Fokus auf die nachfolgenden Aspekte zu legen:

  • Werden Waren geliefert oder Dienstleistungen erbracht

  • Abwicklung des Geschäftsmodells im B2C- oder B2B-Handel

  • Befinden sich die Kunden im Inland oder Ausland (in diesem Fall ist zwischen EU- und Drittstaaten zu unterscheiden)


Autoren:

Christoph Puchner, Partner und Steuerberater & David Gloser, Partner, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer von ECOVIS Austria, einer der führenden Steuerberater Österreichs im Startup-Bereich. www.ecovis.at 

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