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  • Der Start-up und Scale-up Dachfonds – Österreichs Fund of Funds - Eine Initiative von invest.austria

    Der Start-up und Scale-up Dachfonds stärkt Österreichs Investmentlandschaft durch gezielte Fondsinvestments. Jetzt mehr über Wirkung, Ziele und Chancen erfahren. Wo stehen wir? Ein Dachfonds für Österreich Kapital für Innovation und Wachstum Der Dachfonds ist eine Initiative von invest.austria mit dem Ziel, den Kapitalzugang für österreichische Unternehmen zu verbessern. Er bündelt Mittel institutioneller Investor:innen wie Pensionskassen, Versicherungen und Banken und investiert in Venture-Capital- sowie Private-Equity-Fonds. Diese Fonds unterstützen Startups und KMUs, stärken den Wirtschaftsstandort Österreich und wirken der Abwanderung innovativer Unternehmen entgegen. Executive Summary Dachfonds Dachfonds in der Vision WO STEHEN WIR? WO STEHEN WIR? Idea Dachfonds Vision 2030 Government Agenda Government Agenda Government Agenda Start Zahlen & Fakten - 1,2% um 1.2% schrumpfte das BIP in Österreich 2024, WIFO -2.5% BIP pro kopf in Österreich 2024, im Vergleich zu 2019 17% Rendite erzielte der erste Dachfonds Dänemarks 0,3% erwarteter neuerlichen Rückgang der Wirtschaftsleistung um 0.3% in 2025, WIFO €85 Mrd. Euro ist der ökonomische Mehrwert den Startups Österreich bringen können, Mc Kinsey 206.000 Arbeitsplätze können österreichische Startups generieren, laut einer Studie von Mc Kinsey -17% um 17% sank das Gesamtvolumen von Startup Investitionen in Österreich 2024, von 695 Millionen Euro auf 578 Millionen Euro. 79% 79% österreichischen Startups planen in 2025 ihr Team zu vergrößern und einzustellen. Austrian Startup Monitor 2024 €500 Mio. Das Zielvolumen des Dachfonds soll bei €500 Millionen liegen. Dieses setzt sich aus €400 Millionen externem Kapital und €100 Millionen durch den Bund als Ankerinvestment zusammen. Fragen zum Dachfonds Was genau ist der Dachfonds? Der Dachfonds ist ein professionell gemanagter Fonds, der Kapital von öffentlichen und privaten Investor:innen bündelt und in Venture-Capital-, Private-Equity und Wachstumsfonds investiert. Diese Fonds finanzieren wiederum innovative Startups, Scaleups, Spin-offs sowie SMEs. So entsteht eine Brücke zwischen institutionellem Kapital und dem österreichischen Innovationsökosystem. Gleichzeitig wird das Risiko durch die Verteilung auf mehrere Fonds und Unternehmen breiter gestreut. Ziel ist es, mehr privates Kapital für Wachstum und Innovation zu mobilisieren und die Finanzierungsmöglichkeiten für österreichische Unternehmen nachhaltig zu stärken. Was ist der Start-up & Scale-up Dachfonds? Der Start-up & Scale-up Dachfonds ist ein geplantes österreichisches Finanzierungsinstrument mit Österreichbezug zur Stärkung des heimischen Kapitalmarkts und Innovationsstandorts. Er soll öffentliches Ankerkapital mit privatem und institutionellem Kapital mobilisieren und gezielt zusätzliche Investitionen in den österreichischen Venture-Capital-, Private-Equity- und Wachstumsmarkt ermöglichen. Damit soll mehr Kapital für die Finanzierung und Skalierung österreichischer Unternehmen verfügbar werden und zugleich ein langfristig stärkeres privates Investment-Ökosystem in Österreich entstehen. Was ist das Ziel des Dachfonds? Ziel des Start-up & Scale-up Fonds ist es, mehr privates und institutionelles Kapital für innovative und wachstumsorientierte Unternehmen zu mobilisieren. Dadurch sollen Finanzierungslücken geschlossen, österreichische Fonds gestärkt und bessere Voraussetzungen für Wachstum und Skalierung geschaffen werden. Langfristig soll der Fonds dazu beitragen, dass erfolgreiche Unternehmen stärker von Österreich aus wachsen können, Wertschöpfung und Arbeitsplätze im Land entstehen und der heimische Kapitalmarkt nachhaltig gestärkt wird. Was ist der aktuelle Stand zum Dachfonds? Bereits vor einigen Jahren hatte invest.austria als Interessenvertretung der Investor:innen in Österreich das Konzept eines Dachfonds initiiert. Seitdem begleitet der Verband dessen Umsetzung aktiv und beratend. Der Start-up & Scale-up Dachfonds ist politisch beschlossen und befindet sich in der Umsetzung. Nach der Aufnahme in das Regierungsprogramm 2025 - 2029 wurde der Fonds auch in der Industriestrategie Österreich 2035 als konkrete Maßnahme verankert. Vorgesehen ist eine Fund-of-Funds-Struktur mit unabhängigem Management nach internationalen Standards. Im Juni 2026 hat die Bundesregierung zudem ein öffentliches Ankerinvestment von bis zu 100 Millionen Euro für den Dachfonds vorgesehen. Der überwiegende Teil des Fondskapitals soll von privaten Investor:innen aufgebracht werden. Der Dachfonds soll Ende 2027 operativ tätig werden. Seit der offiziellen Aufnahme des Dachfonds in das Regierungsprogramm ist invest.austria, in enger Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft, maßgeblich in dessen Umsetzung involviert. Als zentraler Ansprechpartner bringt invest.austria seine Expertise ein, berät die politischen Entscheidungsträger:innen, unterstützt mit Know-how-Transfer und Vernetzung und begleitet den Prozess auch operativ. Mit über 350 Mitgliedern, darunter führenden Angel-Investor:innen, Venture-Capital- und Private-Equity-Gesellschaften, ist der Verband eine unverzichtbare Stimme bei der Errichtung des Konzepts. Wie funktioniert der Dachfonds, einfach erklärt? Der Dachfonds investiert nicht direkt in einzelne Unternehmen, sondern in ausgewählte Venture-Capital-, Private-Equity- und Wachstumsfonds. Diese Fonds investieren das Kapital wiederum in Startups, Scale-ups und wachstumsorientierte Unternehmen.Vereinfacht gesagt: Investoren investieren in den Dachfonds, der Dachfonds investiert in mehrere professionelle Fonds und diese finanzieren Unternehmen. Durch diese breite Streuung kann Kapital effizienter mobilisiert und das Risiko auf viele Fonds und Unternehmen verteilt werden.“ Wer sind die Kapitalgeber für den Dachfonds? Primär sind institutionelle Investoren wie Pensionsfonds, Versicherungen und Banken für den Dachfonds geeignet. Aber auch größere private Investoren, wie z.B. Stiftungen und Family Offices, sollen mit dem Dachfonds angesprochen werden. Ebenso hat der Bund ein Ankerinvestment in der Höhe von bis zu EUR 100 Mio zugesagt. Wie ist der Dachfonds strukturiert? Der Dachfonds ist als Fund-of-Funds-Modell strukturiert. Öffentliches Ankerkapital wird mit privatem und institutionellem Kapital gebündelt und professionell sowie unabhängig verwaltet. Das Kapital wird anschließend auf mehrere ausgewählte Venture-Capital-, Private-Equity- und Wachstumsfonds verteilt. Diese Fonds investieren wiederum direkt in Startups, Scale-ups und wachstumsorientierte Unternehmen. Durch diese mehrstufige Struktur entsteht ein breit diversifiziertes Portfolio und privates Kapital kann gezielt für Wachstum und Innovation mobilisiert werden. Warum ist der Dachfonds notwenig? Wesentliche Argumente für einen Dachfonds in Österreich sind: Finanzierungslücke in der Wachstumsphase: In Österreich besteht eine erhebliche Lücke in der Verfügbarkeit von Venture Capital (VC) und Private Equity (PE) Finanzierung, insbesondere für Unternehmen in der Wachstumsphase. Während die Frühphasenfinanzierung in Österreich relativ gut funktioniert, haben Startups und KMUs oft Schwierigkeiten, das Kapital für die Skalierung ihres Geschäftsmodells zu finden. Abwanderung innovativer Unternehmen: Viele der vielversprechendsten und innovativsten Startups aus Österreich sind gezwungen, im Ausland nach Finanzierung zu suchen. Dies führt dazu, dass nicht nur Kapital, sondern auch Innovationen, Arbeitsplätze und potenzielles BIP-Wachstum dem Land verloren gehen. Mobilisierung von inländischem Kapital: Österreich verfügt über ausreichend Kapital, das jedoch häufig nicht im Inland investiert wird. Der Dachfonds soll dazu beitragen, dieses Kapital zu mobilisieren und in den heimischen Innovationsstandort zu lenken. Stärkung des Innovations- und Wirtschaftsstandorts: Der Dachfonds zielt darauf ab, den Innovations- und Wirtschaftsstandort Österreich insgesamt zu stärken. Durch die verbesserte Finanzierung von Wachstumsunternehmen soll die Wettbewerbsfähigkeit des Landes gesteigert und langfristig zur Schaffung neuer Arbeitsplätze und zum Wirtschaftswachstum beigetragen werden. Aktuelle Herausforderungen: In der aktuellen wirtschaftlichen Situation mit hoher Inflation, steigenden Zinsen und einer abflauenden Konjunktur fällt es Startups und KMUs besonders schwer, Kapital zu beschaffen. Der Dachfonds soll in diesem Umfeld die Finanzierungsmöglichkeiten verbessern. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Dachfonds eine wichtige Maßnahme ist, um die strukturellen Schwächen im österreichischen Finanzierungsökosystem für Startups und KMUs zu beheben, das Wirtschaftswachstum anzukurbeln und zu verhindern, dass innovative Unternehmen ins Ausland abwandern. Was muss der Staat einbringen? Der Staat schafft die Voraussetzungen für den Dachfonds und stellt öffentliches Ankerkapital bereit. Dieses staatliche Commitment ist entscheidend, um Vertrauen zu schaffen und zusätzliches privates und institutionelles Kapital zu mobilisieren. Gleichzeitig braucht es klare rechtliche und regulatorische Rahmenbedingungen sowie eine professionelle und unabhängige Fondsstruktur. Was ist die Rolle der Republik Österreich? Der Dachfonds ist im Koalitionsübereinkommen der aktuellen Regierung vereinbart und die Regierung hat sich zum Ziel gesetzt, die notwendigen rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen. Die genaue “operative” Rolle des Staates bei der Etablierung des Dachfonds wird derzeit evaluiert, wobei es hier aktuell drei wesentliche Punkte gibt: Bereitstellung “Infrastruktur”: Der Staat installiert und betreibt das Managementvehikel des Dachfonds, wobei ein professionelles, international ausgeschriebenes, Managementteam für die operative Geschäftsführung verantwortlich sein soll. Anschubfinanzierung: Der Staat könnte eine initiale Finanzierung bereitstellen, um den Dachfonds zu initiieren und als Katalysator zu wirken. Dies würde dazu dienen, das Vertrauen anderer Investoren zu gewinnen und den Fonds mit einem soliden Grundstock auszustatten. Risikoübernahme durch Garantien: Eine Möglichkeit wäre, dass der Staat Garantien für einen Teil der Investitionen übernimmt. Dadurch würde das Risiko für private Investoren reduziert, was insbesondere risikoaverse Investoren wie Pensionsfonds und Stiftungen anziehen könnte. Es ist wichtig zu betonen, dass die konkrete Ausgestaltung und der Umfang des staatlichen Engagements noch nicht abschließend festgelegt sind und von politischen Entscheidungen abhängen werden. Wie lautet die Österreich Komponente? Die "Österreich Komponente" ist ein zentraler Aspekt des geplanten Dachfonds und soll sicherstellen, dass ein wesentlicher Teil der Wertschöpfung am Standort Österreich geschieht. Dies wird auf verschiedene Arten angestrebt: Investitionen in österreichische Fonds: Ein Teil des Kapitals des Dachfonds soll in Venture Capital und Private Equity Fonds investiert werden, die wiederum in österreichische Unternehmen in der Wachstumsphase investieren. Fokus auf Wachstumsfinanzierung: Der Dachfonds soll besonders die Finanzierungslücke in der Wachstumsphase schließen, in der österreichische Unternehmen oft Schwierigkeiten haben, Kapital für die Expansion ihres Geschäftsmodells zu finden. Dies soll verhindern, dass vielversprechende Unternehmen ins Ausland abwandern, um dort Finanzierung zu erhalten. Stärkung des Innovationsökosystems: Durch die Bereitstellung von Kapital soll der Dachfonds zur Stärkung des gesamten Innovationsökosystems in Österreich beitragen. Dies umfasst die Förderung von Forschung und Entwicklung, die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des Standorts. Anreize für inländische Investoren: Der Dachfonds soll auch dazu beitragen, inländische Investoren wie Pensionsfonds, Versicherungen und Stiftungen zu mobilisieren und sie dazu zu bewegen, vermehrt in österreichische Start-ups zu investieren. Wer managed den Dachfonds? Die Ausgestaltung des Dachfondsmanagements ist in Ausarbeitung. Es ist vorgesehen, ein professionelles und erfahrenes Team zu etablieren, um die bestmöglichen Ergebnisse für den Standort zu erzielen. Die Fondsmanager sollen über einen nachweislichen Track Record und Expertise bei der Investition in Zielfonds verfügen, um vielversprechende Investitionsmöglichkeiten zu identifizieren und den Wert der Beteiligungen zu steigern. Eine unabhängige Struktur des Fondsmanagements ist von Bedeutung, um potenzielle Interessenkonflikte auszuschließen und im besten Interesse der Investoren zu handeln. Ansprechpartner Stefan Haubner Board Member & BdV Politik LinkedIn Markus Lang Board Member LinkedIn Valentin Krenkel Deputy Managing Director LinkedIn Johanna zu Stolberg Pressesprecherin Dachfonds LinkedIn In den Medien 13. August 2026 Dachfonds für Start-ups soll Anfang 2027 starten Read More 11. Juni 2026 Warum das Ankerinvestment für den Dachfonds nicht im Budget aufscheint Read More 10. 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September 2025 Österreich schafft seinen ersten Startup-Dachfonds Read More 3. September 2025 Österreich: Regierungsankündigung zum Fund-of-Funds für Start-ups Read More 3. September 2025 Regierung kündigt Standortfonds mit Rot-Weiß-Rot-Dachfonds für Start-ups an Read More 8. Juli 2025 So will Österreich bei der Start-up-Förderung Deutschland kopieren Read More 8. Juli 2025 Startup-Szene: 225 Millionen an Investitionen geplant Read More 8. Juli 2025 Warum das Kapital zögert in Österreich zu investieren Read More 8. Juli 2025 Ideen gibt es viele, Geld immer weniger Read More 8. Juli 2025 Private Investoren: 225 Millionen Euro für österreichische Start-ups und KMU Read More 7. Juli 2025 Regierung erwägt Dachfonds für heimische Start-ups Read More 17. Juni 2025 Plattform zum rot-weiß-rot Dachfonds Read More 16. Juni 2025 Start-up-Finanzierung: Was der rot-weiß-rote Dachfonds bringen soll Read More 15. Mai 2025 Dachfonds: Investoren und Politik im Schulter-schluss Read More 14. Mai 2025 invest.austria entwickelt Informationsplattform zum Dachfonds Read More 24. April 2025 Vom Dachfonds bis zur FlexCo-Reform: Wie es in der Startup-Politik weitergeht Read More 3. April 2025 Start-up-Finanzierung : Dachfonds geplant Read More 1. April 2025 Startup-Dachfonds kann locker 300 bis 500 Mio. Euro groß werden – ÖBAG im Spiel Read More 24. März 2025 Standort Österreich: Innovation braucht Kapital Read More 21. März 2025 Startup-Dachfonds: aws und ÖBAG sind im Rennen Read More 18. März 2025 Elisabeth Zehetner: „Gerade auf Startups wirkt Bürokratie wie Gift“ Read More 15. März 2025 Studie: Potenzial von 85 Milliarden Euro für Österreichs Wirtschaft durch Start-ups Read More 1. März 2025 Investments Weekly: Österreichischer Dachfonds Read More 28. Februar 2025 Regierung will "Dachfonds für Österreich" – Finanzierung für Start-ups soll leichter werden Read More 27. Februar 2025 Regierungsprogramm: Dachfonds und beschleunigte Gründung geplant Read More 27. Februar 2025 Austria’s Moderate Parties Seal Coalition to Sideline Far Right Read More 27. Februar 2025 Meilenstein: Österreichischer Dachfonds für Startup-Investments kommt wirklich Read More 12. November 2024 Speedinvest-Partner Markus Lang über die Notwendigkeit eines Dachfonds in Österreich Read More 24. Oktober 2024 „Vision 2030“: Österreich muss die Finanzierungslücke schließen Read More 15. Oktober 2024 Einhornarmes Österreich: Kapitalnöte hemmen den Durchbruch von Ideen. Mit Dachfonds könnte das Problem gelöst werden. Read More Experten Artikel & News zum Dachfonds 3. September 2025 5 Questions With… Staatssekretärin Elisabeth Zehetner Read More 30. Juni 2025 5 Questions With: Jörg Goschin Read More 13. Mai 2025 Neue Erkenntnisse zum rot-weiß-rot Dachfonds beim Investors Breakfast von invest.austria Read More 22. April 2025 5 Questions With: Minister Wolfgang Hattmannsdorfer Read More 17. April 2025 5 Questions With: Dr. Martin Wrulich Read More 23. Jänner 2025 5 Questions With: Regina Hodits Read More Experten Artikel & News zum Dachfonds 3. September 2025 5 Questions With… Staatssekretärin Elisabeth Zehetner Read More 30. Juni 2025 5 Questions With: Jörg Goschin Read More 13. Mai 2025 Neue Erkenntnisse zum rot-weiß-rot Dachfonds beim Investors Breakfast von invest.austria Read More 22. April 2025 5 Questions With: Minister Wolfgang Hattmannsdorfer Read More First Prev 1 Seite 1 Next Last Why an Austrian Fund of Funds is urgently needed. This session explores the critical need for an Austrian Fund of Funds (Dachfonds) and its potential impact on the country’s investment landscape. We’ll examine successful examples and best practices from other European markets, highlighting how similar models have driven growth. The discussion will also focus on the specific steps required to implement a Dachfonds in Austria, considering the current political landscape and key actions needed to bring this initiative to life. Knowledge Base Austrian Investing Report 2024 by invest.austria Discover EY Start-up-Barometer erstes Halbjahr 2025 Discover Deloitte: Radar 2025 Discover Austrian Startup Monitor 2024 Discover EY Start-up Investment Barometer Österreich 2024 Discover Pitchbook Q1 European Venture Report Discover McKinsey Österreich: Skalierung des Startup Ökosystems Discover Senat der Wirtschaft Plädoyer: Eigenkapital für Österreichs Wirtschaft Discover WKO: Fondsstandort Wien Discover Status Zahlen und Fakten Fragen News Experten Artikel Knowledge Base Menu Close

  • IP-Übertragungen bei Startup-Gründung – wenn schon, dann richtig! | invest.austria

    IP-Übertragungen bei Startup-Gründung – wenn schon, dann richtig!, Wenn vor der Startup-Gründung ein werthaltiges immaterielles Vermögen (IP) geschaffen wurde, ist bei der Übertragung auf das Startup (GmbH/FlexCo) auf eine sorgfältige Strukturierung zu achten, damit es nicht zu einem steuerpflichtigen Realisierungsvorgang für die Founder kommt. IP-Übertragungen bei Startup-Gründung – wenn schon, dann richtig! 26.2.26, 12:00 Wenn vor der Startup-Gründung ein werthaltiges immaterielles Vermögen (IP) geschaffen wurde, ist bei der Übertragung auf das Startup (GmbH/FlexCo) auf eine sorgfältige Strukturierung zu achten, damit es nicht zu einem steuerpflichtigen Realisierungsvorgang für die Founder kommt. Steuerliche Risiken für die Founder bei Startup-Gründung Die Startup-Gründungsphase ist insbesondere durch Ideenfindung, Erstellung eines realistischen Businessplans sowie Zusammenstellung des richtigen Teams geprägt. In dieser aufregenden Zeit haben die meisten Founder keine steuerlichen Themen am „Radar“. Gerade in der Gründungsphase können sich in gewissen Konstellationen jedoch steuerliche Risiken ergeben, die es zu vermeiden gilt. Wenn bereits vor der Startup-Gründung ein werthaltiger immaterieller Vermögenswert (IP, zB selbst entwickelte Software, Prototypen, Markenrechte, Patente etc.) durch einen Founder geschaffen wurde, hat bei der IP-Übertragung auf das neu gegründete Startup (GmbH/FlexCo) eine sorgfältige steuerliche Strukturierung unter Inanspruchnahme der umgründungsteuerlichen Begünstigungen zu erfolgen, damit es nicht zu einem steuerpflichtigen Realisierungsvorgang für den betreffend Founder kommt. Sofern die (unentgeltliche) Übertragung von werthaltigem IP nicht unter Inanspruchnahme der umgründungssteuerlichen Begünstigungen erfolgt, ist von einer steuerpflichtigen IP-Einlage auszugehen, die einer Veräußerung gleichgestellt wird. Die negativen steuerlichen Konsequenzen hängen dann von der IP-Bewertung ab. Eine hohe Bewertung kann sich auch aus einer zeitnahen Anteilsabtretung oder Finanzierungsrunde nach der Startup-Gründung ergeben, weshalb darauf besonders zu achten ist. Das steuerliche Risiko in diesem Zusammenhang trägt jedenfalls ausschließlich der betroffene Founder und nicht das Startup. Bsp: Ein Founder hat eigenständig eine Software entwickelt und überträgt diese ohne Inanspruchnahme der umgründungssteuerlichen Begünstigungen im Zuge der Gründung auf das Startup. Unmittelbar nach der Gründung erfolgt eine Finanzierungsrunde, bei der das Startup mit EUR 1,5 Mio bewertet wird. Dadurch ergibt sich ein erhebliches steuerliches Risiko für den Founder! Strukturierung der IP-Übertragung Damit die Übertragung von werthaltiger IP steuerneutral erfolgen kann, muss diese im Rahmen einer Einbringung gemäß Art III Umgründungssteuergesetz erfolgen. Eine wesentliche Voraussetzung dabei ist die Übertragung eines Betriebes. Da sich die bisherige Tätigkeit des Founders in der Regel auf die IP-Entwicklung beschränkt, ist die betriebliche Tätigkeit überschaubar. Die Tatsache, dass das Betriebsvermögen dieses einzubringenden Betriebes mangels der Aktivierungsmöglichkeit selbst geschaffener IP gering ist, ändert nichts an der Einbringungsfähigkeit, wenn ein positiver Verkehrswert vorhanden ist. Mitunter wurde die betriebliche Erfindertätigkeit auch dem Finanzamt in der Vergangenheit angezeigt und im Rahmen der persönlichen Einkommensteuererklärung des Founders gemeldet (gerade in der Entwicklungsphase wird es sich hierbei grundsätzlich um Verluste handeln), was ein Indiz für das Vorliegen eines einbringungsfähigen Betriebes darstellt. Die steuerliche Registrierung der betrieblichen Tätigkeit (bzw des Betriebs) ist jedoch nicht unbedingt erforderlich – da es ganz nach dem Prinzip „substance over form“ auf die tatsächlichen Verhältnisse ankommt. Die Eigenschaft einer Betriebseinbringung wird durch die Tatsache unterstützt, dass der Einbringende sein Wissen in der Folge der übernehmenden Kapitalgesellschaft zur Verfügung stellen will und damit in der Folge keine unmittelbare selbständige Erfindertätigkeit mehr vorliegt. Bei der Umsetzung der Einbringung eines Erfinderbetriebs – die innerhalb von 9 Monaten auf einen rückwirkenden Stichtag erfolgen kann – ist daher auf gewisse Aspekte zu achten, zB: Beschreibung des „Erfinderbetriebs“ mit dem Hinweis, dass der Founder sein berufliches Wissen getrennt vom Hauptberuf in einer dem Schaffen einer Erfindung oder eines Urheberrechts dienenden Weise nachhaltig und gezielt eingesetzt hat, was dafür spricht, dass bereits ab dem Beginn der Entwicklungstätigkeit eine betriebliche Tätigkeit vorliegt Zur Gewährleistung eines positiven Verkehrswertes hinsichtlich des zu übertragenden Erfinderbetriebs ist auf die Mitgabe von dem Erfinderbetrieb zuordenbaren Assets zu achten (zB Laptop), um ein buchmäßig positives Einbringungskapital zeigen zu können. Hinsichtlich der Tax Compliance ist auf die fristgerechte Meldung der Einbringung (inklusive Einbringungsvertrag und Einbringungsbilanz) für den Einbringenden und das Startup zu achten, da eine unterlassene Meldung zum „Scheitern“ der Einbringung und somit zu einem steuerpflichtigen Vorgang führt. Aus rechtlicher Sicht ist darauf zu achten, dass die IP-Übertragung jedenfalls wirksam erfolgt ist (zB Patentübertragungen sind im Patentregister einzutragen; bei einer Softwareübertragung ist auf eine genau Beschreibung im Vertrag zu achten, zB Werknutzungsrecht). Daher lohnt es sich bei IP-Übertragungen im Zuge der Startup-Gründung einen Steuerberater sowie Anwalt beizuziehen, damit negative Konsequenzen vermieden werden können (zB Streitigkeiten mit dem Finanzamt samt Steuerfestsetzung auf Ebene des Founders, Abschreckung von Investoren aufgrund etwaiger schwebender Unsicherheiten). Autoren: Christoph Puchner , Partner und Steuerberater & David Gloser , Partner, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer von ECOVIS Austria , einer der führenden Steuerberater Österreichs im Startup-Bereich. invest • austria News Jetzt Mitglied werden Vorheriger Artikel Nächster Artikel

  • Exclusive Spotlight: 5 Questions With…Regina Hodits | invest.austria

    Exclusive Spotlight: 5 Questions With…Regina Hodits, Regina Hodits, Managing Partner at Wellington Partners and co-initiator of Germany’s Zukunftsfonds, shares how she helped align key stakeholders to launch the €1B Fund-of-Funds, highlights its impact on Germany’s VC ecosystem, and offers strategic advice to Austria as it builds its own initiative to strengthen innovation and investment. Exclusive Spotlight: 5 Questions With…Regina Hodits 22.1.25, 12:00 Regina Hodits, Managing Partner at Wellington Partners and co-initiator of Germany’s Zukunftsfonds, shares how she helped align key stakeholders to launch the €1B Fund-of-Funds, highlights its impact on Germany’s VC ecosystem, and offers strategic advice to Austria as it builds its own initiative to strengthen innovation and investment. For this edition we spoke to Regina Hodits , who was instrumental in co-initiating Germany’s Fund-of-Funds, the renowned Zukunftsfonds . In our exclusive interview, Regina shares her journey in overcoming challenges, aligning stakeholders and driving innovation through the Zukunftsfonds. She also offers invaluable advice for Austria as we work on our own initiative. Regina Hodits is a distinguished fund manager and Managing Partner at Wellington Partners. In addition to her success in venture capital, she previously served as Chair of the Board of the German Private Equity and Venture Capital Association (BVK). During her tenure, she co-initiated Germany’s Fund-of-Funds, the Zukunftsfonds, also referred to as the “KfW Dachfonds.” Regina, to your mind, what is the role of Private Equity and Venture Capital for companies, both startups and SMEs? Venture Capital (VC) and Private Equity (PE) play a vital role in any economy by driving innovation, creating jobs, and fostering economic growth in both startups and SMEs. VC/PE-backed companies are often significant job creators, leading to increased employment opportunities across various skill levels, from entry-level positions to highly specialized roles. VC/PE investments also allow for the development and application of innovative technologies and business models, which can significantly enhance their competitiveness, boosting not only individual firms but also general economic outcomes. Investments can foster the development of entire innovation ecosystems, attracting talent to these clusters. VC/PE funding often leads to increased competition within industries, potentially driving down prices, improving product quality, and offering consumers more choices. Last but not least, successful VC and PE investments lead to significant returns for all shareholders. These exits generate wealth not only for investors but also for founders and employees through stock options and other compensation tools, which, in turn, can contribute to broader economic prosperity. What were the key objectives behind the creation of the Zukunftsfonds, and how did you approach aligning stakeholders to bring the concept to life? The key objective of promoting a German Fund-of-Funds (Dachfonds) was to provide much-needed private institutional capital for VC and Growth funds based in or investing in Germany. This, in turn, aimed to increase investment in highly innovative and fast-growing companies in Germany and beyond. By pooling investments and diversifying risk, the aim was to attract investments from private sources, particularly institutional investors like insurance companies and pension funds. These investors struggle to invest directly in smaller and local funds, as they need to deploy large tickets—often equivalent to the entire fund volume of a smaller fund—and they lack the teams to manage a significant number of such relationships alongside their current business. And—to cut a long story short—the concept worked. The first German Growth Fund, Wachstumsfonds Deutschland, was closed in 2024 with over €1 billion in commitments. This fund augmented the investment of the German federal government and KfW Capital with commitments from over 20 institutional investors, including major insurance companies, foundations and large family offices. The concept of a public-private partnership for a Fund-of-Funds to support the local PE/VC industry was not new at the time we at the BVK started lobbying for it in 2015. Several other countries, like France and Denmark, had already established such structures, with Denmark in particular serving as a role model. Early on, we were able to foster an exchange between the players on the government side in Germany and Denmark to get the ball rolling. In addition, the BVK, together with Roland Berger and the Internet Economy Foundation, published a study based on a comprehensive analysis of the state of our industry. This study clearly demonstrated that a Dachfonds was a necessity to ensure not only the viability of the VC and growth investor ecosystem in Germany but also the sustainability of the German innovation economy as a whole. At the time, the BVK had managed to initiate an LP group led by Peter Hielscher, who represented the LPs on the BVK Board and who had also been the Head of Alternative Investments at Talanx, one of Germany’s largest insurers. This LP group opened the doors to discussions with several prominent institutional investors about the Dachfonds idea. This effort led to the involvement of the GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft), which subsequently played an important role in structuring the fund. Initial skepticism, concerns and differences over the structuring and implementation of such a fund from potential future LPs were overcome by the tireless work of representatives of the German federal government and especially the BMWK, the BMF and KfW. Several roundtables with high-ranking government representatives and C-level executives of institutional investors proved essential. Finding the best structure and operating model for the fund was a herculean task for all the aforementioned parties. Many more hands and minds contributed to this effort, including the German Start-Up Verband and the European Investment Fund (EIF). What were the main challenges the BVK faced during the development and implementation of the Zukunftsfonds, and how were these addressed? When we started lobbying for a Dachfonds, we received a lot of goodwill from the German government, and the concept even sparked the interest of several institutional investors. But it soon became clear that ideas for such a fund—how to structure and manage it, and how to split returns—were quite divergent. In addition, legal concerns about navigating EU law, particularly regarding state aid legislation, as well as local fiscal rulings, needed to be addressed. At the BVK, we had the opportunity to provide input from our perspective on what would work for our industry and what we had seen working in other EU countries. We also ensured that we used our media channels to maintain positive momentum for such a worthwhile cause—even when things looked bleak at times. How has this Fund-of-Funds influenced the venture capital and private equity landscape in Germany, particularly for startups and innovation-driven sectors? The Wachstumsfonds has already made significant commitments to several funds, which will invest in businesses with strong German ties. These commitments will help enlarge fund sizes and, in turn, allow for more substantial investments, particularly in growth-stage companies, thereby strengthening their competitiveness and future growth. It is too early to measure the output in numbers for the German Wachstumsfonds. However, looking at the Danish example: not only were they able to achieve very attractive returns of over 17% IRR on their initial growth fund, but they also managed to raise an even larger follow-on fund, where much less economic incentive was needed to get private investors to commit. Another example is France—BPI has become a powerhouse, investing over €1 billion annually in funds and leveraging those investments by a factor of more than 5x with private money. Back to Germany, on the back of the first Wachstumsfonds, the WIN initiative—backed by the federal government, KfW, and several larger corporations, and also supported by the BVK—aims to further boost growth and innovation capital in Germany. One of its major goals for 2026 and beyond is a follow-on fund for the first “Wachstumsfonds Deutschland”. Based on your experience, what advice would you give to Austria as it works on developing its own Fund-of-Funds initiative? Are there any specific pitfalls we should aim to avoid? The Austrian Fund-of-Funds is key to fostering the Austrian venture capital and private equity industry. Over the last decade, Austria has developed a much more vibrant VC and PE market, fueled both by external funds investing in Austria and—this is a great achievement—by several funds founded and raised to significant size in Austria, such as Speedinvest, with several others like APEX, Fund-F and more on the rise. Still, reaching a three-digit million figure for a fund in Austria remains a significant challenge—yet such fund sizes are necessary to compete on an international scale. Achieving a critical mass of funding would foster a more vibrant ecosystem and make Austria an even more attractive location for both businesses and investors. Continuing to involve all decision-makers—from politicians to potential LPs and institutions capable of managing such a fund is crucial. If needed, provide incentives to encourage institutional investors to join the first fund. It is also essential that the fund is managed by an independent and experienced management team. By rigorously vetting the private VC/PE funds it invests in, the Austrian Fund-of-Funds could assess and, over time, improve the overall quality of the investment landscape. This would allow it to serve as a bellwether investor, attracting more investors both domestically and from abroad. And—first and foremost—stay committed! Now is the time to get the Austrian Fund-of-Funds off the ground. invest • austria News Jetzt Mitglied werden Vorheriger Artikel Nächster Artikel

  • Investors Academy Wien | invest.austria

    Investors Academy Wien, PHH Rechtsanwält:innen, Julius-Raab-Platz, Vienna, Austria Investors Academy Wien 3. April 2025 um 15:30:00 PHH Rechtsanwält:innen, Julius-Raab-Platz, Vienna, Austria Wie findet man passende Startups? Wie laufen Beteiligungsprozesse ab? Welche rechtlichen Schritte gilt es zu beachten? Wie kann man das Investment mit öffentlichen Mitteln hebeln? und Wie einigt man sich auf eine Unternehmensbewertung?… sind nur einige der Fragen, die wir praxisnah, in interaktiven Workshop-Formaten genauer unter die Lupe nehmen und beantworten werden. In entspannter Atmosphäre triffst du auf potenzielle Co-Investor:innen & Branchenexpert:innen und erweiterst dein Netzwerk um wertvolle Kontakte aus Österreich und Deutschland. Save your Spot Investors Academy Wien PHH Rechtsanwält:innen, Julius-Raab-Platz, Vienna, Austria 3. April 2025 um 15:30:00 Wie findet man passende Startups? Wie laufen Beteiligungsprozesse ab? Welche rechtlichen Schritte gilt es zu beachten? Wie kann man das Investment mit öffentlichen Mitteln hebeln? und Wie einigt man sich auf eine Unternehmensbewertung?… sind nur einige der Fragen, die wir praxisnah, in interaktiven Workshop-Formaten genauer unter die Lupe nehmen und beantworten werden. In entspannter Atmosphäre triffst du auf potenzielle Co-Investor:innen & Branchenexpert:innen und erweiterst dein Netzwerk um wertvolle Kontakte aus Österreich und Deutschland. invest • austria Events Become a Member

  • Investitionsberichte Österreich – Daten & Analysen | invest.austria

    Entdecken Sie die Austria Investing Reports mit Daten, Trends und Analysen von 2018 bis 2024. Einblicke in Investitionen, Startups und Kapitalmärkte. Austrian Investing Report Neue Daten - frische Einblicke - wichtige Trends Die alle zwei Jahre erscheinende Studie gilt als eine der fundiertesten Analysen des österreichischen Privatkapitalmarkts. Sie beleuchtet exklusiv die Perspektive privater Kapitalgeber:innen, eine Seite des Startup-Ökosystems, die in der öffentlichen Wahrnehmung häufig zu kurz kommt. Zum Investing Report 2024 Unsere Schlüsselerkenntnisse 87,9% tätigen typischerweise Co-Investments. 87,9% aller befragten Investor:innen investieren gemeinsam mit anderen Investor:innen. +64% sehen ideelle Motive als wichtiges Investitionsmotiv. 64,8% der Angel Investor:innen nennen die Freude an der Zusammenarbeit mit Gründer:innen als eines ihrer wichtigsten Investitionsmotive. 60% erwarten positive Effekte vom rot-weiß-rot Dachfonds. 60% der befragten Investor:innen sehen im rot-weiß-rot Dachfonds ein wirkungsvolles Instrument für bessere Investitionsbedingungen. +80% an Angel Investor:innen haben selbst gegründet. Ein Zeichen für das hohe Maß an Expertise im Unternehmertum unter Angel Investor:innen. Berufserfahrung des Gründungsteams ist für alle befragten Investor:innen das wichtigste Entscheidungskriterium für ein Investment. AI & Big Data als Top Themenfeld unter Investor:innen AI & Big Data, gefolgt von Cybersecurity & Defense, und Healthcare & MedTech sind die Top Themenfelder 2025. +10% in geplanten Investitionsvolumen 2025 Investor:innen planen ihr durchschnittliches Investitionsvolumen im Vergleich zum Vorjahr 2024 um 10 % zu steigern. 225 Mio. € in geplanten Inlandsinvestments 2025 Investor:innen möchten 2025 ca. 225 Mio. € in Österreich investieren - mit Fokus auf Startups und KMU. Unsere Schlüsselerkenntnisse First Prev 1 Seite 1 Next Last 87,9% tätigen typischerweise Co-Investments. 87,9% aller befragten Investor:innen investieren gemeinsam mit anderen Investor:innen. +64% sehen ideelle Motive als wichtiges Investitionsmotiv. 64,8% der Angel Investor:innen nennen die Freude an der Zusammenarbeit mit Gründer:innen als eines ihrer wichtigsten Investitionsmotive. 60% erwarten positive Effekte vom rot-weiß-rot Dachfonds. 60% der befragten Investor:innen sehen im rot-weiß-rot Dachfonds ein wirkungsvolles Instrument für bessere Investitionsbedingungen. Die Effekte des rot-weiß-rot Dachfonds Der rot-weiß-rot Dachfonds ist kein staatlicher Fördertopf, sondern ein marktwirtschaftliches Instrument. Er mobilisiert vorhandenes privates Kapital, bringt es gezielt in Fonds, die in Unternehmen investieren und stärkt damit direkt die Innovations- und Wachstumsfähigkeit des Standorts. Investitionen in Startups und KMU schaffen neue Arbeitsplätze, treiben Technologien voran und erhöhen langfristig das BIP. Die Mehrheit der befragten Investor:innen sieht darin eine effektive Lösung, um Kapital zu bündeln, Risiken zu streuen und professionelle Investmentstrukturen zu fördern. Mehr zum Dachfonds Zum Investing Report 2024 Ausschlaggebende Investitionsmotive Die öffentliche Wahrnehmung ist oft eindimensional: Investments gelten als rein renditegetrieben. Doch die Ergebnisse dieser Studie zeigen ein deutlich differenzierteres Bild: Private Investor:innen verfolgen nicht nur finanzielle Ziele, sondern leisten mit ihrem Engagement einen relevanten gesellschaftlichen Beitrag insbesondere für Innovation, Unternehmertum und den Wirtschaftsstandort Österreich. Zwar bleibt die Renditeerwartung zentral, doch auch ideelle Motive wie die Unterstützung von Gründer:innen oder die Freude an der Zusammenarbeit spielen für viele Investor:innen eine wichtige Rolle. Zum Investing Report 2024 Auswahlkriterien für Investments Worauf achten Investor:innen bei der Auswahl ihrer Beteiligungen? Die begleitende Grafik macht deutlich: Für die überwiegende Mehrheit zählen vor allem die Berufserfahrung des Gründungsteams, ein tragfähiges Geschäftsmodell mit klar erkennbarem USP sowie Wachstums- und Internationalisierungspotenzial. Auch erste Markterfolge (Traction) spielen eine zentrale Rolle. Beide Gruppen achten besonders auf Teamqualität und wirtschaftliche Substanz, wobei Angels stärker auf Wachstumspotenzial und institutionelle Investor:innen auf nachweisbare Erfolge fokussieren. Zum Investing Report 2024 Top Themenfelder 2025 Mit 81,9 % bzw. 81,7 % Zustimmung bewerten beide Investor:innengruppen Artificial Intelligence & Big Data als das zentrale Zukunftsfeld. Direkt dahinter folgt Cybersecurity & Defense, das im Vergleich zu den Vorjahren deutlich an Relevanz gewonnen hat. Healthcare & MedTech belegt Rang drei unter den Top-Investmentthemen. Diese starke Übereinstimmung zwischen den Investor:innengruppen verdeutlicht, dass sich technologische Zukunftsthemen zunehmend konsolidieren: Sicherheit, Resilienz und KI-getriebene Anwendungen stehen klar im Mittelpunkt strategischer Portfolios. Zum Investing Report 2024 Unsere Schlüsselerkenntnisse 87,9% tätigen typischerweise Co-Investments. 87,9% aller befragten Investor:innen investieren gemeinsam mit anderen Investor:innen. +64% sehen ideelle Motive als wichtiges Investitionsmotiv. 64,8% der Angel Investor:innen nennen die Freude an der Zusammenarbeit mit Gründer:innen als eines ihrer wichtigsten Investitionsmotive. 60% erwarten positive Effekte vom rot-weiß-rot Dachfonds. 60% der befragten Investor:innen sehen im rot-weiß-rot Dachfonds ein wirkungsvolles Instrument für bessere Investitionsbedingungen. +80% an Angel Investor:innen haben selbst gegründet. Ein Zeichen für das hohe Maß an Expertise im Unternehmertum unter Angel Investor:innen. Berufserfahrung des Gründungsteams ist für alle befragten Investor:innen das wichtigste Entscheidungskriterium für ein Investment. AI & Big Data als Top Themenfeld unter Investor:innen AI & Big Data, gefolgt von Cybersecurity & Defense, und Healthcare & MedTech sind die Top Themenfelder 2025. +10% in geplanten Investitionsvolumen 2025 Investor:innen planen ihr durchschnittliches Investitionsvolumen im Vergleich zum Vorjahr 2024 um 10 % zu steigern. 225 Mio. € in geplanten Inlandsinvestments 2025 Investor:innen möchten 2025 ca. 225 Mio. € in Österreich investieren - mit Fokus auf Startups und KMU. Us In Numbers Use this space to promote the business, its products or its services. Help people become familiar with the business and its offerings, creating a sense of connection and trust. 30K Item Title +27% Item Title 3M Item Title 60% Item Title Investing Report 2024 Investing Report 2022 Angel Investing Report 2020 Angel Investing Report 2018 Austrian Investing Report 2024 Studie zum Status Quo des vorbörslichen Kapitalmarkts in Österreich Der Austrian Investing Report 2024 , herausgegeben von invest.austria , zählt zu den fundiertesten Erhebungen des heimischen Privatkapitalmarkts. Die alle zwei Jahre erscheinende Studie beleuchtet exklusiv die Perspektive privater Investor:innen – eine zentrale Säule des österreichischen Startup-Ökosystems, die in der öffentlichen Wahrnehmung bislang oft unterrepräsentiert ist. Basierend auf der Befragung von 165 Kapitalgeber:innen bietet der Report detaillierte Einblicke in Investitionsverhalten, Motive, Dealstrukturen und Zukunftserwartungen. Insgesamt planen die befragten Investor:innen Investitionen in Höhe von rund 225 Millionen Euro, wobei ein wesentlicher Teil davon in Startups, Scale-ups und innovative KMUs fließt. Der Report zeigt klar: Private Investor:innen leisten einen entscheidenden Beitrag zur Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Österreich . In einem herausfordernden wirtschaftlichen Umfeld übernehmen sie Verantwortung, tragen Risiko und schaffen gemeinsam mit Gründer:innen die Basis für wirtschaftliches Wachstum. Zum Investing Report 2024 Austrian Investing Report 2022 Studie zum Status Quo des vorbörslichen Kapitalmarkts Der Austrian Investing Report 2022 der Austrian Angel Investors Association (aaia), der aws i2 Business Angels (Austria Wirtschaftsservice) und der Austrian Private Equity and Venture Capital Organisation (AVCO) erfasst den Status Quo der Investitions-Landschaft am vorbörslichen Kapitalmarkt in Österreich. Die Studie wurde von EcoAustria und dem WU Entrepreneurship Center umgesetzt. Gemeinsam haben wir es uns zum Ziel gesetzt, mit unseren Aktivitäten einen Beitrag zur sukzessiven Weiterentwicklung des heimischen Startup-Ökosystems zu leisten. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen dabei federführend unterstützen, weitere Aufschlüsse der wirtschaftlichen Relevanz von Investitionstätigkeiten in innovative Jungunternehmen zu validieren und die Weiterentwicklung des heimischen Wirtschaftsstandortes zu forcieren. Jetzt Herunterladen Austrian Investing Report 2020 Studie zum Status Quo des vorbörslichen Kapitalmarkts Wir, invest.austria, ehemals aaia, sind überzeugt: Jede starke Idee verdient Finanzierung, um Realität zu werden. In Österreich gibt es viele private Investorinnen und Investoren mit Kapital und Erfahrung, doch es fehlt oft an Bewusstsein. Angel Investing ist mehr als eine Form der Geldanlage, es ist eine Chance, Innovation voranzutreiben und Gründerinnen und Gründer zu unterstützen. Was könnte wichtiger sein als in die Welt von morgen zu investieren? Um dieses Potenzial sichtbar zu machen, haben wir diese Studie erstellt. Sie zeigt den Status quo, Verbesserungsmöglichkeiten und erlaubt internationale Vergleiche. Jetzt Herunterladen Austrian Investing Report 2018 STATUS QUO: ANGEL INVESTING IN AUSTRIA Dieser Bericht gibt einen Überblick über die wichtigsten Zahlen und Fakten der österreichischen Angel Investment Branche im Jahr 2018. Zahlen können ein bisschen langweilig sein, das verstehen wir, deshalb haben wir sie für Sie zusammengefasst, um die wichtigsten Erkenntnisse der österreichischen Angel-Investment-Branche im Jahr 2018 hervorgehoben. In diesem Report erfahren Sie: welche Eigenschaften ein typischer österreichischer Angel Investor hat, wertvolle Investment Insights des Marktes, wohin das Geld fließt und Trends in der Branche. Viel Spaß beim Lesen und vergessen Sie nicht, diesen Report an alle weiterzuleiten, die Ihrer Meinung nach davon profitieren würden. Jetzt Herunterladen Alle Investing Reports FAQs zum Investing Report Wer wertet die Daten aus? invest.austria wertet die Daten der Umfragen für den Investing Report 2024 selber aus.

  • Unsere Mitglieder – Investor:innen-Netzwerk in Österreich | invest.austria

    Lernen Sie die Mitglieder von invest.austria kennen – Investor:innen aus allen Assetklassen, die das österreichische Ökosystem aktiv mitgestalten. Unsere Mitglieder Professional Members Individual Members Alexander Hohendanner LinkedIn Alexander Scherz LinkedIn Alfred Karl LinkedIn Alfred Steininger LinkedIn Andreas Wampl LinkedIn Andreas Leitgeb LinkedIn Andreas Petschar LinkedIn Andreas Rosenmayr LinkedIn Benjamin Hubner LinkedIn Bernd Markfelder LinkedIn Bernhard Baumann LinkedIn Bernhard Klemen LinkedIn Bernhard-Stefan Müller LinkedIn Christian Mayr LinkedIn Christian Bacher LinkedIn Christian Bouda LinkedIn Christian-Frederic Plump LinkedIn Christiane Holzinger LinkedIn Christoph Bauer LinkedIn Christoph Filnkößl LinkedIn Christoph Sommer LinkedIn Clemens Hisch LinkedIn Conny Hörl LinkedIn Corinna Jahn LinkedIn Daniela Haunstein LinkedIn David Niedermaier LinkedIn Dieter Tschemernjak LinkedIn Dobromir Todorov LinkedIn Doris Hofmeister LinkedIn Egon Friebus LinkedIn Felix Kernbichler LinkedIn Firas Saedaddin LinkedIn Florian Laszlo LinkedIn Florian Bernhard LinkedIn Florian Kasslatter LinkedIn Franz Brichacek LinkedIn Franz Bruckner LinkedIn Friedrich Baldinger LinkedIn Fritz Humer LinkedIn Georg Hoblik LinkedIn Georg Mundschütz LinkedIn Georg Schoder LinkedIn Gert Weidinger LinkedIn Gregor O. Novak LinkedIn Günter Leonhartsberger LinkedIn Hannes Ambacher LinkedIn Helga Neumann LinkedIn Helmut Brunar LinkedIn Herbert Ortner LinkedIn Hermann Futter LinkedIn Hermann Schneeweiss LinkedIn Jasper Ettema LinkedIn Johannes Adler LinkedIn Johannes Cech LinkedIn Johannes Hornig LinkedIn Johannes Strohmayer LinkedIn Josef Kogler LinkedIn Josef Schabauer LinkedIn José Carlos Valls Arenas LinkedIn Julia Emma Weninger LinkedIn Julian Rosenberger von Papstein LinkedIn Jürgen Wahl LinkedIn Karin Kreutzer LinkedIn Karsten Ottenberg LinkedIn Klaus Pateter LinkedIn Klaus Turnhofer LinkedIn Kurt Gürtler LinkedIn Laura Raggl LinkedIn Laurenz Simbruner LinkedIn Lorenz Kohberger LinkedIn Lukas Götz LinkedIn Lukas Hochgerner LinkedIn Manfred Wiesner LinkedIn Markus Ertler LinkedIn Markus Linder LinkedIn Markus Sax LinkedIn Martin Egger LinkedIn Martin Geiger LinkedIn Martin Grüll LinkedIn Martin Hammerschmid LinkedIn Martin Klässner LinkedIn Martin Müller LinkedIn Martin Ségur-Cabanac LinkedIn Mathias Kedl LinkedIn Matthias Kreuzriegler LinkedIn Matthias Teufel LinkedIn Matthias Würth LinkedIn Maximilian Wittmann LinkedIn Michael Brandauer LinkedIn Michael Edtmayer LinkedIn Michael Kamleitner LinkedIn Michael Koncar LinkedIn Michael Krebs LinkedIn Michaela Hold LinkedIn Nik Cernomorsky LinkedIn Pascal Stürchler LinkedIn Peter Prischl LinkedIn Peter Schrutka-Rechtenstamm LinkedIn Peter Steinberger LinkedIn Philipp Strempfl LinkedIn Philippe Ougrinov LinkedIn Ralph Stemler LinkedIn Raphael Valenta LinkedIn Raphaël Azor-Smith LinkedIn Reinhard Reichel LinkedIn Richard Hirschhuber LinkedIn Richard Rebernik LinkedIn Robert Benedikt LinkedIn Roland Hackl LinkedIn Russell Perry LinkedIn Siegfried Kettner LinkedIn Siegfried Stepke LinkedIn Stefan Artner LinkedIn Stefan Baumgartner LinkedIn Stefan Doppler LinkedIn Stefan Düss LinkedIn Stephan Freudl LinkedIn Susanne Müller-Taborsky LinkedIn Sven Hansen LinkedIn Tetyana Kohansal LinkedIn Thomas Ecker LinkedIn Thomas Herrele LinkedIn Thomas Holzhuber LinkedIn Thomas Klatzer LinkedIn Thomas Klatzer LinkedIn Thomas Koene LinkedIn Thomas Leitgeb LinkedIn Thomas Ruhm LinkedIn Tim Moser LinkedIn Tom Schäbinger LinkedIn Verena Wahlandt LinkedIn Victor de Witt LinkedIn Walter Antosch LinkedIn Werner Albeseder LinkedIn Werner Wutscher LinkedIn Wolfgang Alkier LinkedIn Wolfgang Peter Kalny LinkedIn Wolfgang Rigler LinkedIn Wolfgang Rösch LinkedIn 3TS Capital Partners Website 3VC Management GmbH Website 42law - Rechtsanwaltskanzlei Dr. Strasser Website A1 Telekom Austria AG Website ABA - Austrian Business Agency Website AGC GmbH Website AKELA RechtsanwältInnen GmbH Website APEX Ventures GmbH Website AWS Fondsmanagement GmbH Website Accent Inkubator GmbH Website Accession Capital Partners GmbH Website Allinvest Unternehmensbeteiligungs GmbH Website B & C Innovation Investments GmbH Website BDO Consulting GmbH Website BF Consulting Wirtschaftsprüfungs GmbH Website BINDER GRÖSSWANG Rechtsanwälte GmbH Website BU Bregal Unternehmerkapital Website BlackPeak Capital Website Breeze Management Partners GmbH Website CERHA HEMPEL Rechtsanwälte GmbH Website CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH Website CONDA GmbH Website Calm Storm Management GmbH Website Carinthian Venture Fonds GmbH Website CoastCap Group GmbH & Co. KG Website Consus Invest GmbH Website Credit Mutuel Equity Website DORDA Rechtsanwälte GmbH Website DPE Deutsche Private Equity Website Dealsuite GmbH Website ECOVIS Austria Wtpr und StB GmbH Website EIT Manufacturing Website EY Website Elevator Ventures Beteiligungs GmbH Website Erste Group Bank AG Website FFG - Österreichische Forschungs Förderungsgesellschaft Website FSN Capital Partners Website Fellner Wratzfeld & Partner Rechtsanwälte GmbH Website Greiner Innoventures GmbH Website Hannover Finanz Austria GmbH Website Herbst Kinsky Website INiTS Universitäres Gründerservice Wien GmbH Website Infineon Technologies Austria AG Website InnoEnergy Website InnovaticGroup Website Invest Unternehmensbeteiligungs AG Website KPMG Österreich Website Kinstellar Rechtsanwalts GmbH Website LeitnerLeitner GmbH, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Website MINTED OG Website Marsh Austria GmbH Website Mozaik Investments GmbH Website Munich Private Equity AG Website Münze Österreich AG Website New Renaissance Ventures GmbH Website Oberbank Opportunity Fonds / Oberbank Opportunity Invest Management GmbH Website Onsight Ventures Website Raiffeisen Bank International AG Website Raiffeisen Beteiligungsholding GmbH Website Raiffeisen Capital Management (Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H.) Website Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG Website Rivean Capital AG Website Round2 Capital GmbH Website SMAPE Capital / SMAPE Capital Fund Management GmbH Website SPK OÖ Investment GmbH Website Schelhammer Capital Bank AG Website Speedinvest GmbH Website Standortagentur Tirol GmbH Website Startup Salzburg - Innovation Salzburg GmbH Website Startup.Tirol Website Steirische Wirtschaftsförderungs Gesellschaft - SFG Website Studen & Co Holding Ges.m.b.H. Website SymbiaVC GmbH Website T&T Corporate Consulting OG Website TAX 360 Steuerberatungsgesellschaft m.b.H. Website TPA Steuerberatung GmbH Website Tech2b Inkubator GmbH Website Technische Universität Wien Website Tecnet equity NÖ Technologiebeteiligungs-Invest GmbH Website UNIQA Ventures GmbH Website VERBUND Ventures GmbH Website WMWP - act legal Austria Website WU Ignite Ventures Website WaVe-X Management GmbH Website Wiener Börse AG Website Wirtschaftsagentur Wien. Ein Fonds der Stadt Wien. Website xista science ventures Management GmbH Website

  • SWC Pre-Event (Graz) | invest.austria

    SWC Pre-Event (Graz), Sandgasse 36/4 stock, 8010 Graz, Österreich SWC Pre-Event (Graz) 8. April 2026 um 17:30:00 Sandgasse 36/4 stock, 8010 Graz, Österreich The Startup World Cup, hosted by Pegasus Tech Ventures, is the largest startup competition worldwide, with more than 70 countries taking part every year. 2021 the Austrian Angel Investors Association (now: invest.austria) and Austrian Startups brought the competition to Austria for the first time. The final of Startup World Cup Austria 2026 will take place on 18 May 2026 as part of ViennaUp! Ticket or Apply SWC Pre-Event (Graz) Sandgasse 36/4 stock, 8010 Graz, Österreich 8. April 2026 um 17:30:00 The Startup World Cup, hosted by Pegasus Tech Ventures, is the largest startup competition worldwide, with more than 70 countries taking part every year. 2021 the Austrian Angel Investors Association (now: invest.austria) and Austrian Startups brought the competition to Austria for the first time. The final of Startup World Cup Austria 2026 will take place on 18 May 2026 as part of ViennaUp! invest • austria Events Become a Member

  • Business Angel Mitgliedschaft – invest.austria Netzwerk

    Werden Sie Teil des österreichischen Business Angel Netzwerks von invest.austria. Profitieren Sie von Dealflow, Austausch und gezieltem Support. Gemeinsam gestalten wir die Zukunft. Wir verbinden Investor:innen mit Innovator:innen Jetzt Starten Angel Investing Was zeichnet einen Business Angel aus? Business Angels investieren in aufstrebende Startups und bringen dabei nicht nur finanzielles Kapital ein, sondern auch wertvolles Know-how und Zugang zu einem starken Netzwerk – entscheidende Faktoren für langfristigen Erfolg. Kapital 1 Netzwerk 2 Wissen 3 Der Weg zum Business Angel Erste Schritte Download Angel Investing Handbook Business Angel – was steckt wirklich dahinter? Grundlagen des Angel Investings Der Einstieg ins Angel Investing Tipps aus unserer Community Download Webinar How to invest in Startups So werden Sie Angel Investor:in Zweimal jährlich exklusive Einblicke von Expert:innen Mythen aufdecken, Wissen aufbauen – fundiert und praxisnah Stellen Sie Ihre Fragen live via Zoom Zum nächsten Webinar Erstgespräch Erstgespräch mit invest• austria Vereinbaren Sie ein Gespräch mit invest•austria Sprechen Sie mit uns über Ihre Interessen und gemeinsame Ziele Werden Sie Teil von Österreichs Investment-Netzwerk Zum Erstgespräch Event Investors Lounge Erweitern Sie Ihr Wissen durch Panels, Keynotes & Masterclasses Bleiben Sie informiert über aktuelle Investment-Themen in Österreich Vernetzen Sie sich mit Investor:innen bei Networking-Sessions Vernetzen Sie sich gezielt und entdecken Sie neue unternehmerische Potenziale Locked Mitgliedschaft Mitglied werden Werde Teil von Österreichs führendem Investment-Netzwerk Profitiere sofort von exklusiven Mitgliedervorteilen Tausche dich mit Top-Investor:innen und Expert:innen aus Nimm an exklusiven Events und Networking-Möglichkeiten teil Locked Wissen Investors Academy Baue fundiertes Wissen für deinen Einstieg als Investor:in auf Arbeite praxisnah mit echten Startup-Fallbeispielen Direkter Austausch mit Top-Expert:innen und Investor:innen Recht & Steuern im Griff: die Essentials für Angel Investor:innen Zur Anmeldung Mitglied werden Professional Member Für VC/PE-Fonds, Family Offices, Corporate Ventures und Stiftungen € 2.980 Jährlich Die Mitgliedschaft für Fonds und Unternehmen, die in Innovation und einen nachhaltigen vorbörslichen Kapitalmarkt investieren möchten. Mitglied werden Individual Member für Business Angels & individuelle Investor:innen € 890 Jährlich Die perfekte Mitgliedschaft für Privatpersonen und Business Angels, die in Startups investieren & Teil des Netzwerks sein wollen. Mitglied werden Service Provider für etablierte Unternehmen & Organisationen € 2.980- 3.900 Jährlich Die Mitgliedschaft für Unternehmen und Dienstleister, die die Investmentlandschaft aktiv mitgestalten möchten. Unsere Mitgliedschaften Kontakt Daniela Haunstein Managing Director Valentin Krenkel Deputy Managing Director

  • Ab wann werden Mitarbeiterbeteiligungen aus steuerlicher Sicht dem Mitarbeiter zugerechnet? | invest.austria

    Ab wann werden Mitarbeiterbeteiligungen aus steuerlicher Sicht dem Mitarbeiter zugerechnet?, Die aktuelle Stellungnahme der Finanzverwaltung bringt erfreuliche Klarheit für die Praxis: Trotz gängiger Klauseln wie Reverse-Vesting oder Verfügungsbeschränkungen kann der wirtschaftliche Eigentumsübergang bereits mit dem Grant-Date erfolgen. Voraussetzung dafür ist, dass das Dividendenbezugsrecht von Beginn an eingeräumt wird – ein wichtiger Aspekt für die steuerliche Begünstigung nach § 67a EStG. Ab wann werden Mitarbeiterbeteiligungen aus steuerlicher Sicht dem Mitarbeiter zugerechnet? 17.4.25, 08:30 Die aktuelle Stellungnahme der Finanzverwaltung bringt erfreuliche Klarheit für die Praxis: Trotz gängiger Klauseln wie Reverse-Vesting oder Verfügungsbeschränkungen kann der wirtschaftliche Eigentumsübergang bereits mit dem Grant-Date erfolgen. Voraussetzung dafür ist, dass das Dividendenbezugsrecht von Beginn an eingeräumt wird – ein wichtiger Aspekt für die steuerliche Begünstigung nach § 67a EStG. Ab wann werden Mitarbeiterbeteiligungen aus steuerlicher Sicht dem Mitarbeiter zugerechnet? Eine zentrale Frage bei der steuerlichen Beurteilung von „echten“ Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen ist, zu welchem Zeitpunkt der wirtschaftliche Eigentumsübergang stattfindet. Das BMF hat durch eine kürzlich ergangene Anfragebeantwortung erfreulicherweise Klarheit für die Praxis geschaffen. Echte Beteiligungsprogramme Bei sogenannten „echten“ Beteiligungsprogrammen, werden Mitarbeitern echte Anteile an dem Start-up gewährt (zB GmbH-Anteile, Substanzgenussrechte, FlexCo-Anteile, Unternehmenswertanteile). Neben rechtlichen Aspekten (zB Stimmrechte, Mitsprache) ist aus wirtschaftlicher Sicht entscheidend, wie sich ein Beteiligungsprogramm auf die Begünstigten und die Gesellschaft bzw schlussendlich die Gesellschafter auswirkt. Im Fokus stehen dabei aus Sicht des Begünstigten die steuerlichen Konsequenzen im Zuge der Gewährung des Beteiligungsprogrammes und im Zeitpunkt der Rückflüsse. Aus Sicht der Gesellschaft bzw der Gesellschafter ist hingegen bedeutsam, ob die Aufwendungen iZm dem Beteiligungsprogramm steuerlich abzugsfähig sind und wie sich das Beteiligungsprogramm wirtschaftlich auf die Gesellschafter auswirkt. Sofern die Mitarbeiterbeteiligung unentgeltlich oder vergünstigt gewährt werden, bestehen Möglichkeiten, einen dem progressiven ESt-Tarif unterliegenden geldwerten Vorteil (= Verkehrswert der gewährten Anteile abgeleitet aus einer zeitnahen Bewertung [zB Finanzierungsrunde, Secondary] abzüglich eines allfälligen Kaufpreises) zu vermeiden. Dies kann zB durch Anteilsgewährung mittels negativer Liquidationspräferenz erfolgen. Vertragliche Ausgestaltung von Beteiligungsprogrammen Mitarbeiterbeteiligungen unterliegen gewissen vertraglichen Vereinbarungen, um sicherzustellen, dass das Incentivierungssystem auch entsprechend zielgerichtet seine Wirkung entfaltet. Nachfolgend werden häufig anzutreffende vertragliche Bestimmungen überblicksartig dargestellt: Nominale Der Mitarbeiter bezahlt nur den (rechnerischen) Nominalbetrag, der sich anteilig zum Gesamtkapital ergibt. Reverse-Vesting und Cliff-Periode Eine Mitarbeiterbeteiligung unterliegt regelmäßig einer Reverse-Vesting-Periode von 4 Jahren (48 Monate), die grundsätzlich mit der Ausgabe der Mitarbeiterbeteiligung ("Grant-Date") zu laufen beginnt. Zusätzlich wird eine kurze Cliff-Periode vereinbart (regelmäßig 1 Jahr). Im Gegensatz zum traditionellen Vesting, bei dem ein Mitarbeiter die Beteiligung im Laufe der Zeit peu à peu erwirbt, bekommt der Mitarbeiter beim Reverse Vesting die gesamten Anteile sofort, muss diese aber wiederum – allenfalls zum Teil – in Good- und Bad-Leaver-Fällen zurückgeben. Schlussendlich wird auch noch geregelt, in welchem Ausmaß allfällige Ausschüttungen (was zwar bei Startups eher selten vorkommt) während der Vesting-Periode zustehen. Tag-Along/Drag-Along Dabei handelt es sich um Mitverkaufsrechte und -pflichten im Beteiligungsvertrag. Verfügungsbeschränkung Die Mitarbeiter dürfen die Anteile nicht ohne die Zustimmung der Gesellschaft (bzw. deren Gesellschafter) verkaufen. Vertragliche Ausgestaltung von Beteiligungsprogrammen Vor kurzem hat auch die österreichische Finanzverwaltung zur Frage des Zeitpunktes des wirtschaftlichen Eigentumsüberganges iVm Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen Stellung genommen. In diesem Zusammenhang ist erfreulich, dass die Finanzverwaltung – in Übereinstimmung mit der deutschen BFH-Judikatur und Literatur – im Wesentlichen bestätigt hat, dass es trotz der üblicherweise bei Mitarbeiterbeteiligungen vereinbarten Regelungen (Reverse-Vesting, Cliff-Periode, Leaver-Klauseln, Verfügungsbeschränkung) bereits zum Grant-Date bei Gewährung einer Mitarbeiterbeteiligung zum Übergang des wirtschaftlichen Eigentums kommen soll. Lediglich im Hinblick auf die Vereinbarung des Dividendenbezugsrechtes ist nach Ansicht der Finanzverwaltung darauf zu achten, dass bei einer Reverse-Vesting-Vereinbarung und einem gewünschten sofortigen Übergang des wirtschaftlichen Eigentums (was insbesondere bei Anwendung einer negativen Liquidationspräferenz zur Vermeidung eines steuerpflichtigen geldwerten Vorteils bedeutsam ist) das Dividendenbezugsrecht vollumfänglich von Beginn an zusteht (zum Teil ohne wirtschaftliche Auswirkungen, zB mangels Gewinnausschüttungspotential bei Start-ups in der Anfangsphase). Der Zeitpunkt des wirtschaftlichen Eigentumsübergangs ist auch für die neue Startup-Mitarbeiterbeteiligung gem § 67a EStG von Bedeutung, da die begünstigte Besteuerung unter anderem an eine Behaltedauer von 3 Jahren, ab der erstmaligen Abgabe einer Startup-Mitarbeiterbeteiligung, gebunden ist. Fazit: Die typischen Klauseln in Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen (zB Reverse-Vesting, Leaver-Klauseln, Verfügungsbeschränkungen) stehen dem sofortigen Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an der Mitarbeiterbeteiligung nicht entgegen. Aufgrund der kürzlich ergangenen BMF-Auskunft ist dabei auch ein besonderes Augenmerk auf das Dividendenbezugsrecht während der Vesting-Periode zu legen. Für die Praxis ist erfreulich, dass damit die Rahmenbedingungen für den Übergang des wirtschaftlichen Eigentums klarer umrissen sind. Dennoch empfiehlt sich immer eine Gesamtbetrachtung im Einzelfall durchzuführen. Der Artikel wurde von David Gloser (Partner, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) und Christoph Puchner (Partner und Steuerberater) von ECOVIS Austria verfasst. ECOVIS Austria ist eine der führenden Steuerberatungskanzleien in Österreich im Startup-Bereich. www.ecovis.at invest • austria News Jetzt Mitglied werden Vorheriger Artikel Nächster Artikel

  • Startup-Gründung – was ist zu beachten! | invest.austria

    Startup-Gründung – was ist zu beachten!, Am Anfang eines Startups steht natürlich immer die Idee, mit der man hofft, die Welt zu erobern. Damit die Idee dann auch unternehmerisch umgesetzt werden kann, muss zunächst ein Startup gegründet werden. Startup-Gründung – was ist zu beachten! 4.9.25, 12:00 Am Anfang eines Startups steht natürlich immer die Idee, mit der man hofft, die Welt zu erobern. Damit die Idee dann auch unternehmerisch umgesetzt werden kann, muss zunächst ein Startup gegründet werden. 1. Startup-Gründung in 5 Schritten Um im Rahmen der Gründung Kosten zu sparen, können die Begünstigungen des Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG) in Anspruch genommen werden. Dabei stehen verschiedene Begünstigungen und Befreiungen von Abgaben zur Verfügung (zB Befreigung von Stempel- und Bundesverwaltungsgebühren, die im Zuge einer Neugründung anfallen; Befreiung von Gerichtsgebühren für die Eintragung in das Firmenbuch; Befreiung vom Dienstgeberbeitrag für allfälliges Personal). Tipp: Hierbei ist auf eine fristgerechte Antragstellung im Zuge der Gründung zu achten! Losgelöst davon müssen die Founder auch ihre eigene steuerliche Situation im Auge behalten. In diesem Zusammenhang ist insbesondere auf die Information des zuständigen Finanzamtes über die erwarteten künfitgen Einkünfte (zB aus einer Gesellschafter-Geschäftsführer-Tätigkeit) und die sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen zu achten. Steuerliche Sonderthemen können sich ergeben, wenn bereits vorab zur Startup-Gründung etwas entwickelt wurde, was schlussendlich auf das neu gegründete Startup übertragen werden soll (da bei bereits werthaltigen Entwicklungen steuerneutrale Überführungen nur im Anwendungsbereich des Umgründungssteuergesetzes möglich sind). Dieser Aspekt ist jedenfalls einzelfallbezogen vorab zu analysieren, um das Risiko einer Dry-Income-Besteuerung gegebenfalls zu vermeiden. 2. Was folgt nach der Startup-Gründung? Als Startup-Gründer sollte man sich auf das wesentliche konzentrieren (zB Investorensuche, Finanzierung, Produktentwicklung, Förderprogramme, Mitarbeitersuche, etc…). Nichtsdestotrotz muss auch die laufende „Tax Compliance“ abgewickelt werden. Hier ist es empfehlenswert, einen Steuerberater zur Seite zu haben, der sich mit Hands-on-Mentalität um die Tax Compliance kümmert, aber auch die zahlreichen Besonderheiten der Startup-Branche kennt (zB Beteiligungsprogramme, Finanzierungsthemen, Förderprogramme, Exit-Aspekte, Umstrukturierungen, etc…). Die laufende Tax Compliance umfasst: Monatliche/Quartalsweise Umsatzsteuervoranmeldungen Monatliche Personalverrechnungen (im Falle von Mitarbeitern) Jährliche Steuererklärungen (Umsatz- und Körperschaftsteuererklärung) Jährliche Jahresabschlusserstellung Einhaltung von sonstigen Meldeverpflichtungen (zB WiEReG) Gerade aus umsatzsteuerlicher Sicht ist vorbereitend eine Beurteilung des Geschäftsmodells notwendig, um einen korrekten Ablauf sicherzustellen. Dies ist gerade im Bereich der Umsatzsteuer wichtig, da der Multiplikatoreffekt bei einer fehlerhaften Abwicklung von Geschäftsfällen samt Berichtigungsbedarf zu einem hohen Verwaltungsaufwand und auch damit einhergehenden Kosten führt. In einem ersten Schritt sind daher die Rahmenbedingungen des Geschäftsmodells abzustimmen, wobei der Fokus auf die nachfolgenden Aspekte zu legen: Werden Waren geliefert oder Dienstleistungen erbracht Abwicklung des Geschäftsmodells im B2C- oder B2B-Handel Befinden sich die Kunden im Inland oder Ausland (in diesem Fall ist zwischen EU- und Drittstaaten zu unterscheiden) Autoren: Christoph Puchner , Partner und Steuerberater & David Gloser , Partner, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer von ECOVIS Austria , einer der führenden Steuerberater Österreichs im Startup-Bereich. www.ecovis.at invest • austria News Jetzt Mitglied werden Vorheriger Artikel Nächster Artikel

  • Neue BMF-Info zu Beteiligungsprogrammen mit Substanzgenussrechten samt „Hurdle“ | invest.austria

    Neue BMF-Info zu Beteiligungsprogrammen mit Substanzgenussrechten samt „Hurdle“, Bei Beteiligungsprogrammen wird zuletzt auch immer wieder auf Substanzgenussrechte zurückgegriffen und eine negative Liquidationspräferenz zur Vermeidung eines steuerpflichtigen geldwerten Vorteils für den Mitarbeiter vereinbart. Vor kurzem hat die österreichische Finanzverwaltung zur steuerlichen Behandlung von negativen Liquidationspräferenzen bei Substanzgenussrechten Stellung genommen. Neue BMF-Info zu Beteiligungsprogrammen mit Substanzgenussrechten samt „Hurdle“ 27.7.26, 12:00 Bei Beteiligungsprogrammen wird zuletzt auch immer wieder auf Substanzgenussrechte zurückgegriffen und eine negative Liquidationspräferenz zur Vermeidung eines steuerpflichtigen geldwerten Vorteils für den Mitarbeiter vereinbart. Vor kurzem hat die österreichische Finanzverwaltung zur steuerlichen Behandlung von negativen Liquidationspräferenzen bei Substanzgenussrechten Stellung genommen. Funktionsweise von Substangenussrechtsprogrammen mit negativer Liquidationspräferenz Substanzgenussrechte sind vertragliche Beteiligungsrechte, die ihren Inhabern eine wirtschaftliche Beteiligung an einem Unternehmen verschaffen, ohne dass sie dadurch zu Gesellschaftern werden. Sie gewähren idR keine Stimmrechte oder sonstige Gesellschafterrechte, verleihen jedoch einen Anspruch auf einen Anteil am laufenden Gewinn sowie Liquidationserlös. Die Gewährung von Substanzgenussrechten erfolgt grundsätzlich im Rahmen einer Kapitalerhöhung. Mit einer vergünstigten Gewährung kann abhängig von der Bewertung des Startups ein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil einhergehen, wobei wie folgt zu unterscheiden ist: Zur Vermeidung eines geldwerten Vorteils betreffend die bisher eingetretenen Wertsteigerungen kann eine Gewährung von Substanzgenussrechten mit negativer Liquidationspräferenz (auch als „Hurdle Rate“ bezeichnet) angedacht werden. Dadurch partizipieren die betroffenen Mitarbeiter lediglich an künftigen Wertsteigerungen. Das Potential auf künftige Wertsteigerungen ist durch einen risikoadäquaten Einsatz abzugelten. Bei Substanzgenussrechten mit einer negativen Liquidationspräferenz ist der darauf entfallende Veräußerungserlös (Share Deal) bzw die darauf entfallende Gewinnausschüttung (Asset-Deal) um den betraglich vereinbarten Schwellenwert („Hurdle Rate“) zu kürzen und schlussendlich abzüglich der Anschaffungskosten der Besteuerung iHv 27,5% zu unterziehen. BMF-Info zu Substanzgenussrechten mit negativer Liquidationspräferenz Vor kurzem wurde beim BMF angefragt, ob die Vereinbarung negativer Gewinn- und Liquidationspräferenzen bei Substanzgenussrechten möglich ist und in der Folge bei der Bewertung im Falle von Beteiligungsprogrammen berücksichtigt werden kann und wenn ja, in welcher Form solche negativen Liquidationspräferenzen bei Substanzgenussrechten vereinbart werden müssen. Vertraglich kann die negative Liquidationspräferenz direkt im Substanzgenussrechtsvertrag vereinbart sein, ist daher eine unmittelbare Substanzgenussrechtsbedingung und gilt im Fall einer Übertragung auch gegenüber Dritten. Das BMF ist der Meinung, dass negative Gewinn- und Liquidationspräferenzen bei Substanzgenussrechten bei der Bewertung nach § 15 Abs. 2 Z 1 EStG 1988 zu berücksichtigen sind, wenn dies unmittelbarer Bestandteil des Substanzgenussrechtsvertrags ist, sodass diese jedenfalls auch gegenüber Dritten Wirkung entfalten und bei der Übertragung jedenfalls erhalten bleiben. Es sei aber darauf hingewiesen, dass auch das Vorliegen solcher negativen Gewinn- und Liquidationspräferenzen nicht automatisch dazu führt, dass die Anteile für steuerliche Zwecke stets nur mit dem Nominale bzw. einem Nullwert zu bewerten wären. Insbesondere wird sich der Wert der Anteile nicht nur aus einem künftigen Veräußerungspreis ableiten, sondern es werden nach Ansicht des BMF auch laufende Gewinnausschüttungen bzw. Chancen darauf zu berücksichtigen sein. Anmerkungen Entscheidende Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung von negativen Liquidationspräferenzen iVm Substanzgenussrechtsprogrammen ist nach Ansicht des BMF die Wirkung gegenüber Dritten . In der Praxis erfolgt häufig eine zweigliedrige Ausgestaltung wie folgt: Es wird eine für alle begünstigten Mitarbeiter geltende Vereinbarung („ Substanzgenussrechtsbedingungen “) abgeschlossen, die zB Leaver-Klauseln, Kündigungsoptionen, Übertragbarkeit, Ansprüche, Steuerklausel, Hinweis auf die Gewährung mit negativer Liquidationspräferenz samt formelhafter Darstellung der Berechnungslogik und Beispielberechnungen, etc. beinhaltet. In der Vereinbarung über die Zuteilung der Substanzgenussrechte („Zeichnungsschein “) wird auf die Substanzgenussrechtsbedingungen verwiesen (woraus sich eindeutig die Verknüpfung ergibt) und zusätzlich stellen die Substanzgenussrechtsbedingungen auch eine Anlage zum Zeichnungsschein dar. Abgesehen davon werden individuelle Aspekte pro Mitarbeiter geregelt (zB Reverse-Vesting-Laufzeit, Cliff-Periode, betragliche Höhe der negativen Liquidationspräferenz in Abhängigkeit des Zeitpunktes der Anteilsgewährung). Dies ermöglicht eine einheitliche Umsetzung für die begünstigten Mitarbeiter über einen längeren Zeitraum und eine effiziente Abwicklung des Beteiligungsprogrammes. In solchen Fällen ist aufgrund der vertraglichen Verknüpfung klar dokumentiert, dass die vereinbarte negative Liquidationspräferenz jedenfalls den gewährten Substanzgenussrechten anhaften und daher auch gegenüber Dritten wirken. Abgesehen davon beschäftigt sich das BMF auch mit einer adäquaten Abgeltung der Chance auf künftige Wertsteigerungen . Eine pauschale Beurteilung unabhängig von der Art bzw. Entwicklung des Unternehmens ist nicht zielführend. So macht es beispielsweise einen Unterschied, ob das Beteiligungsprogramm durch ein Startup in der Aufbauphase mit hoher Unsicherheit betreffend die künftige Entwicklung oder ein bereits langfristig am Markt etabliertes Unternehmen begeben wird. Daher scheint es gerechtfertigt, bei Startups in der Aufbauphase für einen fremdüblichen risikoadäquaten Einsatz für ein künftiges Wertpotential auf das anteilige rechnerische Nominale bei Substanzgenussrechten abzustellen. Im Gegensatz dazu kann es bei bereits langfristig etablierten Unternehmen erforderlich sein, ein Mehrfaches des (rechnerischen) Nominales anzusetzen. Schlussfolgerung Beteiligungsprogramme können mit Substanzgenussrechten in Kombination mit der Vereinbarung einer negativen Liquidationspräferenz umgesetzt werden. Dabei ist ein besonderes Augenmerk auf die steuerlichen Rahmenbedingungen (zB Übergang des wirtschaftlichen Eigentums, Ausgestaltung der negativen Liquidationspräferenz, Herleitung des Schwellenwertes, Drittwirkung der negativen Liquidationspräferenz, risikoadäquater Einsatz für die Chance auf künftige Wertsteigerungen, etc…) und eine sorgfältige vertraglichen Umsetzung zu legen. Autoren: Christoph Puchner , Partner und Steuerberater & David Gloser , Partner, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer von ECOVIS Austria , einer der führenden Steuerberater Österreichs im Startup-Bereich. invest • austria News Jetzt Mitglied werden Vorheriger Artikel Nächster Artikel

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