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- Umwandlung einer GmbH in eine FlexCo | invest.austria
Umwandlung einer GmbH in eine FlexCo, Mit dem Start-up-Paket wurde neben der neuen FlexCo-Gesellschaftsform auch ein steuerlich begünstigtes Mitarbeiterbeteiligungsmodell eingeführt, das Start-ups mehr Flexibilität und Anreize für Schlüsselkräfte bietet. Die Umwandlung einer GmbH in eine FlexCo ist steuerlich neutral, betrifft weder Verlustvorträge noch Behaltefristen und ermöglicht echte Beteiligungsmodelle nach § 67a EStG – virtuelle Beteiligungen sind derzeit jedoch nicht begünstigt. Umwandlung einer GmbH in eine FlexCo 4.4.24, 10:45 Mit dem Start-up-Paket wurde neben der neuen FlexCo-Gesellschaftsform auch ein steuerlich begünstigtes Mitarbeiterbeteiligungsmodell eingeführt, das Start-ups mehr Flexibilität und Anreize für Schlüsselkräfte bietet. Die Umwandlung einer GmbH in eine FlexCo ist steuerlich neutral, betrifft weder Verlustvorträge noch Behaltefristen und ermöglicht echte Beteiligungsmodelle nach § 67a EStG – virtuelle Beteiligungen sind derzeit jedoch nicht begünstigt. Mit dem „Start-up-Paket“ wurde neben einem neuen steuerlichen Mitarbeiterbeteiligungsmodell auch eine neue Gesellschaftsform (FlexCo) eingeführt. Mit der FlexCo soll Startups mehr Flexibilität gegeben werden (zB vereinfachte Anteilsübertragungen, neue Finanzierungsmöglichkeiten, stimmrechtslose Unternehmenswert-Anteile, etc…). Aus diesem Grund überlegen bestehende Startups derzeit, ob eine Umwandlung einer bestehenden GmbH in eine FlexCo mit negativen steuerlichen Konsequenzen verbunden ist. Nachfolgend sollen daher die steuerlichen Aspekte iZm einer derartigen Umwandlung beleuchtet werden. Umwandlung von GmbH in FlexCo aus steuerlicher Sicht Aus steuerlicher Sicht liegt bei einer Umwandlung einer bestehenden GmbH in eine FlexCo eine sogenannte „formwechselnde Umwandlung“ vor, welche die Identität des Rechtsträgers unverändert belässt. Für eine derartige Umwandlung sind die steuerlichen Begünstigungen des Umgründungssteuergesetzes nicht erforderlich. Eine derartige formwechselnde Umwandlung ist ertragsteuerneutral auf Ebene der Gesellschaft und der Gesellschafter möglich. Weiters ergeben sich auch keine nachteiligen Auswirkungen auf vorhandene Verlustvorträge oder allfällige Behaltefristen (zB bei ausländischen Investoren hinsichtlich der KESt-Befreiung gemäß § 94 Z 2 EStG). Mangels Vermögensübertragung findet auch kein umsatzsteuerbarer Leistungsaustausch statt, sodass die formwechselnde Umwandlung keinen umsatzsteuerbaren Vorgang darstellt. Weiters werden auch die Tatbestände des Gebührengesetzes und des Grunderwerbsteuergesetzes (für den Fall, dass das Startup über Liegenschaftsvermögen verfügen würde) nicht erfüllt. Aufgrund der Erläuterungen zur Regierungsvorlage sind keine besonderen Maßnahmen zum Schutz der Gläubiger (wie Umwandlungsbilanz, Sicherstellungsanspruch oder Gründungsprüfung) erforderlich. Für Informationszwecke kann die formwechselnde Umwandlung mittels eines kurzem Schreiben dem zuständigen Finanzamt offengelegt werden. Mitarbeiterbeteiligung Im Bereich der FlexCo besteht die Möglichkeit, ausgewählte Schlüsselarbeitskräfte im Rahmen eines Mitarbeiterbeteiligungsprogrammes mit echten Anteilen (sogenannten „Unternehmenswert-Anteilen“) an dem Startup zu incentivieren. Der Vorteil dabei ist, dass derartige Unternehmenswert-Anteile stimmrechtslos sind und sämtliche Unternehmenswert-Anteile gebündelt ausgewiesen werden (sodass der Cap-Table „clean“ bleibt). Die neue steuerliche Startup-Mitarbeiterbeteiligungsbegünstigung gemäß § 67a EStG gilt zB neben GmbH-Anteilen auch für Unternehmenswert-Anteile und ist dahingehend breit ausgestaltet (wobei die Anwendungsvoraussetzungen zu beachten sind). Die Besteuerung erfolgt mit folgendem begünstigtem pauschalem Regime, sofern gewisse Voraussetzung zutreffen: Abgaben Arbeitseinkünfte mit Sondersteuersatz Arbeitseinkünfte mit progressiver Besteuerung Einkommensteuer zu 75 % mit Sondersteuersatz iHv 27,5 % zu 25 % mit progressiven Einkommensteuertarif Lohnnebenkosten keine Lohnnebenkosten (zB KommSt, DB, DZ) Lohnnebenkosten (zB KommSt, DB, DZ, DGA [für Wien], MVK) Sozialversicherung aufgeschobene Sozialversicherung auf Dienstverhältnis beschränkt (Bemessungsgrundlage bei Veräußerung = Veräußerungserlös, sonstige Zufluss-Ereignisse = monatliche Höchstbeitragsgrundlage) aufgeschobene Sozialversicherung auf Dienstverhältnis beschränkt (Bemessungsgrundlage bei Veräußerung = Veräußerungserlös, sonstige Zufluss-Ereignisse = monatliche Höchstbeitragsgrundlage) Für virtuelle Beteiligungsprogramme steht das begünstigte Besteuerungsregime gem § 67a EStG derzeit nicht zu, sodass bei derartigen virtuellen Beteiligungen – im Vergleich zu echten Beteiligungsprogrammen – mit einer höheren Steuerbelastung zu rechnen ist. Ob die Umwandlung von virtuellen Beteiligungen in einen Kapitalanteil unter Anwendung des § 67a EStG als steuerneutral angesehen werden kann, bleibt wohl eine offene Rechtsfrage. Diesbezüglich wäre eine Klarstellung seitens der Finanzverwaltung für die Startup-Branche hilfreich. Fazit Der Rechtsformwechsel von einer GmbH in eine FlexCo ist dem Grund leicht umsetzbar und auch mit keinen negativen steuerlichen Konsequenzen verbunden. Mit der FlexCo steht Startups mehr Flexibilität zur Verfügung (zB vereinfachte Anteilsübertragungen, neue Finanzierungsmöglichkeiten, stimmrechtslose Unternehmenswert-Anteile, etc…). Zurzeit sind allerdings nur echte Mitarbeiterbeteiligungsprogramme (und keine virtuellen Beteiligungen) vom neu eingeführten Besteuerungsregime umfasst. Hinsichtlich der Umwandlung von virtuellen Beteiligungen in Kapitalanteile wäre eine Klarstellung seitens der Finanzverwaltung noch hilfreich. Der Artikel wurde von David Gloser (Partner, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) und Christoph Puchner (Partner und Steuerberater) von ECOVIS Austria verfasst. ECOVIS Austria ist eine der führenden Steuerberatungskanzleien in Österreich im Startup-Bereich. invest • austria News Jetzt Mitglied werden Vorheriger Artikel Nächster Artikel
- Michael Edtmayer | invest.austria
Michael Edtmayer, MLE Finance & Consulting GmbH , Seit 10 Jahren in der österreichischen Startup-Szene betreue ich aktive, private Startup-Investoren und biete Ihnen ein maßgeschneidertes Multi Family Office. Die Leistungen reichen von passivem Investment- Backoffice für aktive Investoren bis zum kompletten Portfolio Aufbau und Management. 19.-20. April, 2026 DORDA Wien Jetzt Anmelden Michael Edtmayer CEO MLE Finance & Consulting GmbH Seit 10 Jahren in der österreichischen Startup-Szene betreue ich aktive, private Startup-Investoren und biete Ihnen ein maßgeschneidertes Multi Family Office. Die Leistungen reichen von passivem Investment- Backoffice für aktive Investoren bis zum kompletten Portfolio Aufbau und Management. Vorheriger Speaker Nächster Speaker
- Follow-on Success: How to Keep Your Rights & Raise/Invest Smart | invest.austria
Follow-on Success: How to Keep Your Rights & Raise/Invest Smart, cowerk Wien, Gonzagagasse, Vienna, Austria Follow-on Success: How to Keep Your Rights & Raise/Invest Smart 12. März 2025 um 00:00:00 cowerk Wien, Gonzagagasse, Vienna, Austria Follow-on Rounds sind ein essentieller Bestandteil auf dem Weg zum Wachstum eines Start-ups. Gleichzeitig bringen sie auch Herausforderungen mit sich, die bedeutende Auswirkungen auf Gründer:innen, Business Angel und Investor:innen haben können. In dieser Investors Lounge befassen wir uns eingehend mit den wichtigsten rechtlichen Aspekten von Follow-on Rounds. Wie können Stimmrechte und die Einflussnahme auf Entscheidungen aufrecht erhalten werden? Wie wirken sich Vesting-, Liquidation Preference- und Anti-Dilution Bestimmungen langfristig auf die Stellung der Gründer:innen, Business Angel und Investor:innen aus? Wir freuen uns über angeregte Diskussionen, mit Lisa Pallweber (Managing Partner Hans(wo)men Group), Peter Lasinger (Co-Founder 3VC) und Constantin Wintoniak (Founder fynk) über Strategien, aktuelle und marktübliche Terms and Conditions sowie wertvolle learnings aus der Praxis. Become a Member Follow-on Success: How to Keep Your Rights & Raise/Invest Smart cowerk Wien, Gonzagagasse, Vienna, Austria 12. März 2025 um 00:00:00 Follow-on Rounds sind ein essentieller Bestandteil auf dem Weg zum Wachstum eines Start-ups. Gleichzeitig bringen sie auch Herausforderungen mit sich, die bedeutende Auswirkungen auf Gründer:innen, Business Angel und Investor:innen haben können. In dieser Investors Lounge befassen wir uns eingehend mit den wichtigsten rechtlichen Aspekten von Follow-on Rounds. Wie können Stimmrechte und die Einflussnahme auf Entscheidungen aufrecht erhalten werden? Wie wirken sich Vesting-, Liquidation Preference- und Anti-Dilution Bestimmungen langfristig auf die Stellung der Gründer:innen, Business Angel und Investor:innen aus? Wir freuen uns über angeregte Diskussionen, mit Lisa Pallweber (Managing Partner Hans(wo)men Group), Peter Lasinger (Co-Founder 3VC) und Constantin Wintoniak (Founder fynk) über Strategien, aktuelle und marktübliche Terms and Conditions sowie wertvolle learnings aus der Praxis. invest • austria Events Become a Member
- Investors Academy 2026 | invest.austria
Investors Academy 2026, Investors Academy 2026 10. September 2026 um 09:00:00 Wie findet man passende Startups? Wie laufen Beteiligungsprozesse ab? Welche rechtlichen Schritte gilt es zu beachten? Wie kann man das Investment mit öffentlichen Mitteln hebeln? und Wie einigt man sich auf eine Unternehmensbewertung?… sind nur einige der Fragen, die wir praxisnah, in interaktiven Workshop-Formaten genauer unter die Lupe nehmen und beantworten werden. In entspannter Atmosphäre triffst du auf potenzielle Co-Investor:innen & Branchenexpert:innen und erweiterst dein Netzwerk um wertvolle Kontakte aus Österreich und Deutschland. Save your Spot Investors Academy 2026 10. September 2026 um 09:00:00 Wie findet man passende Startups? Wie laufen Beteiligungsprozesse ab? Welche rechtlichen Schritte gilt es zu beachten? Wie kann man das Investment mit öffentlichen Mitteln hebeln? und Wie einigt man sich auf eine Unternehmensbewertung?… sind nur einige der Fragen, die wir praxisnah, in interaktiven Workshop-Formaten genauer unter die Lupe nehmen und beantworten werden. In entspannter Atmosphäre triffst du auf potenzielle Co-Investor:innen & Branchenexpert:innen und erweiterst dein Netzwerk um wertvolle Kontakte aus Österreich und Deutschland. invest • austria Events Become a Member
- Hohe Besteuerung der Arbeit in Österreich belastet viele Startups | invest.austria
Hohe Besteuerung der Arbeit in Österreich belastet viele Startups, Von einer 100 €-Lohnerhöhung bleiben Arbeitnehmern oft weniger als 50 € netto, während Arbeitgeber rund 130 € zahlen – ein Großteil versickert in Steuern und Abgaben. Die im Budgetbegleitgesetz 2025 geplante 1.000 €-Prämie ist daher unzureichend; echte Entlastungen bei Lohnnebenkosten sind dringend nötig. Hohe Besteuerung der Arbeit in Österreich belastet viele Startups 22.5.25, 14:15 Von einer 100 €-Lohnerhöhung bleiben Arbeitnehmern oft weniger als 50 € netto, während Arbeitgeber rund 130 € zahlen – ein Großteil versickert in Steuern und Abgaben. Die im Budgetbegleitgesetz 2025 geplante 1.000 €-Prämie ist daher unzureichend; echte Entlastungen bei Lohnnebenkosten sind dringend nötig. Derzeit bleibt von Lohnerhöhungen kaum etwas übrig, sodass Österreich hier einen dringenden Reformbedarf hat. In diesem Zusammenhang ist die mit dem Budgetbegleitgesetz 2025 vorgeschlagene Mitarbeiterprämie iHv 1.000 Euro eine Farce und es bleibt zu hoffen, dass hier noch „gewichtigere“ Maßnahmen seitens der Regierung gesetzt werden! Jeder spricht über die sinkenden Produktivitätszahlen (bedingt durch die bisherigen substanziellen Gehaltssteigerungen) in Österreich. Um wettbewerbsfähig zu bleiben, wird man auch die Arbeitsbesteuerung analysieren müssen. Aus diesem Grund haben wir uns angesehen, wieviel dem Arbeitnehmer bei einer gewissen Gehaltserhöhung verbleibt und mit welcher Belastung der Arbeitgeber zu rechnen hat. Berechnet wurde dies beispielhaft für eine Gehaltserhöhung von 100 Euro brutto pro Monat. Lohnerhöhung im Vergleich In Österreich kostet eine Lohnerhöhung um 100 Euro brutto (bei einem Bruttogehalt von 2.500 Euro) dem Arbeitgeber insgesamt rd. 130 Euro, wovon der Arbeitnehmer jedoch nur 57 Euro netto erhält. Das bedeutet, rd. 73 Euro gehen für Lohnsteuer, Sozialversicherungsabgaben und Lohnnebenkosten „verloren“ – bei einer 100 EUR-Brutto-Lohnerhöhung!! Bei einem Bruttogehalt eines Angestellten von 4.000 Euro kostet dieselbe Lohnerhöhung um 100 Euro brutto dem Arbeitgeber in Österreich rd. 130 Euro, wovon der Arbeitnehmer gar nur 49 Euro netto erhält, somit beträgt der Steuerabrieb 81 Euro (bei einer Bruttolohnerhöhung von 100 Euro). Abgabenfalle Lohnerhöhung: Lohnnebenkosten als Wachstumsbremse Osterreich hat eine der höchsten Besteuerungen auf Arbeit - dies mindert die Attraktivität des Standorts Österreich für Fachkräfte und Unternehmen. In Österreich bleibt von einer Lohnerhöhung für den Arbeitnehmer viel zu wenig übrig. Das ist wohl mit ein Grund für die äußerst schwache wirtschaftliche Performance. Aus diesem Grund sollten diese Zahlen ein echter Weckruf für die Politik sein! Reformbedarf in Österreich Die Berechnungen zeigen eindrucksvoll, dass Österreich dringend eine Reform der Lohnbesteuerung braucht, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Es muss geprüft werden, ob Lohnnebenkosten gesenkt und Steuerfreibeträge erhöht werden können, um die Wettbewerbsfähigkeit Österreichs langfristig zu sichern und den Standort für Fachkräfte und Unternehmen attraktiver zu gestalten. Budgetbegleitgesetz 2025 – Einführung einer Mitarbeiterprämie von 1.000 Euro Der derzeit vorliegende Entwurf des Budgetbegleitgesetztes sieht die Einführung einer steuerfreien Mitarbeiterprämie iHv 1.000 Euro pro Jahr vor. Der aktuelle Gesetzesentwurf ist vor diesem Hintergrund allerdings viel zu wenig, da gerade Startups primär Gehaltskosten in ihren GuVs haben. Daher sind Startups einer der Hauptbetroffenen des österreichischen „Arbeitsbesteuerungswahnsinns“!Oft bleibt dann nur mehr die Flucht ins Ausland…. Der Artikel wurde von David Gloser (Partner, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) und Markus Fahringer (Senior Manager und Steuerberater) von ECOVIS Austria verfasst. ECOVIS Austria ist eine der führenden Steuerberatungskanzleien in Österreich im Startup-Bereich. www.ecovis.at invest • austria News Jetzt Mitglied werden Vorheriger Artikel Nächster Artikel
- Johannes Cech
invest.austria is the national representation of interests of investors of the pre-IPO capital market in Austria. Johannes Cech ARotB for Startups Johannes Cech studied Business Administration at the Vienna University of Economics and Business. He spent the majority of his professional career at the price comparison platform Geizhals.at, which he helped build for 13 years. Since his exit in 2016, he has been investing as a business angel in numerous early stage startups. In 2019, he founded Startup Manufaktur, a venture builder focused on creating technology startups and supporting them on their path to market entry. Back Next
- Exclusive Spotlight: 5 Questions With...Flo Haas | invest.austria
Exclusive Spotlight: 5 Questions With...Flo Haas, This month, we sat down with Flo Haas, Head of Startups at EY Austria and, since June 2025, newly appointed board member of invest.austria. Flo is one of the leading voices in Austria’s innovation landscape. At EY, he regularly publishes the EY Start-up Investment Barometer, a biannual deep dive into Austria’s start-up funding environment. The latest edition, covering H1 2025, paints a sobering picture: early-stage activity is weakening, international investors are pulling back, and the country is facing another year of recession. In our conversation, Flo discusses why now is a critical moment for Austria’s innovation policy, how investor behavior is shifting in early-stage deals, and why stronger public-private collaboration is the key to restoring momentum. He also shares his perspective on our recent Austrian Investing Report, and why he remains cautiously optimistic for the second half of the year – if the right signals are sent. Exclusive Spotlight: 5 Questions With...Flo Haas 8.8.25, 12:00 This month, we sat down with Flo Haas, Head of Startups at EY Austria and, since June 2025, newly appointed board member of invest.austria. Flo is one of the leading voices in Austria’s innovation landscape. At EY, he regularly publishes the EY Start-up Investment Barometer, a biannual deep dive into Austria’s start-up funding environment. The latest edition, covering H1 2025, paints a sobering picture: early-stage activity is weakening, international investors are pulling back, and the country is facing another year of recession. In our conversation, Flo discusses why now is a critical moment for Austria’s innovation policy, how investor behavior is shifting in early-stage deals, and why stronger public-private collaboration is the key to restoring momentum. He also shares his perspective on our recent Austrian Investing Report, and why he remains cautiously optimistic for the second half of the year – if the right signals are sent. Interview: You recently joined the board of invest.austria. What motivated you to take on this role, and what do you hope to contribute to the ecosystem through this position? I’ve been actively engaged in the Austrian start-up and scale-up scene for years, so joining the board of invest.austria felt like a natural next step. It’s a platform with real influence and momentum. Together with the board and all members, I want to help position Austria as a place where innovation doesn’t just start, but thrives and scales. Strengthening the connection between private and institutional capital will be key to achieving that. The EY Start-up Barometer H1 2025 shows a 64% year-on-year drop in funding volume. What do you see as the key drivers behind this sharp decline, and how should the ecosystem respond? The sharp decline in funding is the result of a combination of factors, but one of the most significant is Austria’s overall economic weakness. While many other European countries are already showing signs of recovery following the global downturn in start-up funding in 2023, Austria continues to struggle. According to the latest IMF spring forecast, Austria is the only EU member state projected to experience negative GDP growth in 2025, entering its third consecutive year of recession. This has had a direct impact on the investment climate: international investors are increasingly avoiding markets without a clear growth narrative, and Austria is at risk of falling behind. In this environment, global funds are pulling back from riskier geographies and concentrating their capital in more stable ecosystems. At the same time, investor sentiment is weighed down by geopolitical tensions, ongoing trade disputes, and a general slowdown in consumer and business confidence. These factors are fueling a growing aversion to risk and contributing to a capital shortfall that affects start-ups at every stage, from early ideation to international expansion. To counter this trend, Austria urgently needs a coordinated and forward-looking policy response. This includes targeted investment incentives that make it more attractive to commit capital to young companies. In particular, the implementation of a sovereign fund – the so-called Dachfonds, as outlined in the current government program – is a critical step. Such a vehicle could not only unlock additional public-private capital, but also send a strong signal of confidence in Austria’s innovation ecosystem. In addition, measures such as a participation allowance for private investors, modern frameworks for employee equity programs, and the ability to carry forward and offset tax losses are necessary to create a competitive and founder-friendly environment. The report indicates a notable drop in early-stage deals, especially those below one million euros. What do you think are the main reasons behind this hesitation in early-stage investments? The decline in early-stage investments reflects a broader shift in investor behavior. In times of economic uncertainty and increased market volatility, many investors are pulling back from new, high-risk commitments and instead focusing their capital on stabilizing existing portfolio companies. This capital reallocation is particularly evident in the early-stage segment, where perceived risk is highest and returns are longer-term. In addition, the overall risk appetite in the market has declined. Smaller tickets – especially those under one million euros – often require a leap of faith based on the strength of the team and the vision, rather than on solid traction or revenue. In the current climate, that leap is becoming harder to justify for many investors. Public funding programs and co-investment mechanisms that traditionally supported these rounds have also come under pressure or are not scaling quickly enough to fill the gap. As a result, even promising early-stage start-ups are struggling to raise the capital they need to validate their ideas, build their teams, and enter the market. This hesitation in early-stage investing creates a long-term risk for the ecosystem: without a strong and well-funded pipeline of new ventures today, there will be fewer scale-ups and success stories tomorrow. To reverse this trend, we need stronger public-private collaboration, faster implementation of support measures like the national fund (Dachfonds), and more visible recognition of the value that founders bring to the economy. If we act now, we can turn this moment of hesitation into an opportunity – and rebuild a more resilient and forward-looking innovation ecosystem. When comparing the EY Barometer to the Austrian Investing Report 2024, what are the key similarities and differences these reports offer? Both reports highlight the same core message: Austria’s investment environment remains under strain, and the availability of capital across all start-up stages is limited. However, they approach the issue from different but complementary angles. The EY Start-up Barometer focuses on quantitative deal data – capturing actual funding volumes, stage distributions, and sector trends within Austria’s start-up ecosystem. It provides a snapshot of how much capital is flowing, at what stages, and under what market conditions. In the first half of 2025, it documents a dramatic decline in investment activity, particularly in early-stage deals and larger growth rounds, underscoring the immediate financing challenges faced by founders. In contrast, the Austrian Investing Report 2024 zooms in on the perspective of capital providers themselves. Based on a detailed survey of 165 private and institutional investors – including business angels, VC and PE funds, family offices, and investment companies – the report offers insights into investor sentiment, motivations, and strategic priorities. It shows that despite the challenging macroeconomic backdrop, many investors remain cautiously optimistic: in 2025, they plan to invest up to €225 million in Austrian start-ups and SMEs. Importantly, both angels and institutional investors intend to increase their domestic allocation, signaling untapped potential in the local market. The Investing Report also reveals a strong thematic focus on future-oriented sectors such as AI, cybersecurity, defense, and medtech, and highlights that many investors are driven by more than just financial returns with a notable emphasis on contributing to growth, sustainability, and the development of the local ecosystem. At the same time, the report clearly outlines structural challenges: geopolitical uncertainty, high interest rates, and Austria’s regulatory framework are named as key obstacles. Many investors explicitly call for improved investment structures and more predictable conditions. A strong consensus emerges around the importance of the planned sovereign fund (Dachfonds), which is seen as a vital lever to activate additional private capital, spread risk, and strengthen Austria’s financing landscape. Taken together, the two reports provide a comprehensive view of the current state of the market: the EY Barometer tracks what has happened – a sharp decline in deal activity – while the Austrian Investing Report outlines what could happen, if the right conditions are put in place. It’s a valuable combination: one identifies the urgency, the other points to the opportunity. Given the current market climate, what is your outlook for the rest of 2025? What are your expectations of the End-of-Year EY Report? Despite the challenging environment, I’m cautiously optimistic about the second half of 2025. We’re already seeing signs that the ecosystem is adapting: founders are becoming more capital-efficient, investor conversations are regaining focus, and some international funds are starting to look at Austria again, especially in tech-driven verticals like AI, green transformation, and industrial innovation. While a full rebound may still take time, I expect to see selective momentum return in the coming months, particularly in milestone-based financings and sector-specific opportunities. If public initiatives like the national fund (Dachfonds) begin to materialize, and co-investment structures become more accessible, we could see renewed confidence on both the investor and founder side. My expectation for the End-of-Year EY Report is not a dramatic turnaround in absolute numbers, but a qualitative shift. I believe we’ll see stronger signals of resilience, more focused investments, and a healthier funding environment built on long-term conviction rather than short-term hype. That would be a good foundation for sustainable growth in 2026 and beyond. invest • austria News Jetzt Mitglied werden Vorheriger Artikel Nächster Artikel
- Geplante Verschärfung der Wegzugsbesteuerung in der „Pipeline“ | invest.austria
Geplante Verschärfung der Wegzugsbesteuerung in der „Pipeline“, Am 28.4.2026 ist ein Ministerialentwurf im Nationalrat eingegangen, der unter anderem auch eine laufende Meldeverpflichtung iZm wegzugsbedingten Steuerstundungen (zB Wegzug eines Founders, exitbedingter Anteilstausch im EU-/EWR-Bereich, etc…) vorsieht und die Nichteinhaltung mit einer sofortigen Besteuerung unverhältnismäßig hart sanktioniert. Nachfolgend geben wir einen ersten Überblick über die geplanten Änderungen, wobei die Gesetzwerdung noch abzuwarten bleibt. Geplante Verschärfung der Wegzugsbesteuerung in der „Pipeline“ 21.5.26, 12:00 Am 28.4.2026 ist ein Ministerialentwurf im Nationalrat eingegangen, der unter anderem auch eine laufende Meldeverpflichtung iZm wegzugsbedingten Steuerstundungen (zB Wegzug eines Founders, exitbedingter Anteilstausch im EU-/EWR-Bereich, etc…) vorsieht und die Nichteinhaltung mit einer sofortigen Besteuerung unverhältnismäßig hart sanktioniert. Nachfolgend geben wir einen ersten Überblick über die geplanten Änderungen, wobei die Gesetzwerdung noch abzuwarten bleibt. Status-Quo: Wegzugsbesteuerung samt Steuerstundungsmöglichkeit für EU-/EWR-Bereich Durch das bestehende Wegzugsbesteuerungsregime im Bereich des Kapitalvermögens (zB GmbH-oder FlexCo-Anteile, Aktien, Wertpapiere, Kryptowährungen) soll vermieden werden, dass zB natürliche Personen ins Ausland wegziehen und dadurch bisher in Österreich steuerhängiges Kapitalvermögen nicht mehr der Besteuerung unterzogen werden kann. Aus diesem Grund wird im Zeitpunkt des Wegzugs eine Veräußerung des steuerhängigen Kapitalvermögens unterstellt. Bei einem Wegzug in einen EU-/EWR-Staat (nicht jedoch bei Drittstaaten, wo es zu einer sofortigen Besteuerung kommt) besteht eine Steuerstundungsmöglichkeit bis zur tatsächlichen Veräußerung oder einem weiteren Umzug in einen Drittstaat. Ein weiterer Anwendungsbereich der Wegzugsbesteuerung betrifft unter anderem Exit-Transaktionen von Startups. Im Rahmen eines Exits kann es neben reinen Cash-Transaktionen auch zu einer gesplitteten Transaktion dahingehend kommen, dass ein Teil der Anteile veräußert wird und die verbleibenden Anteile gegen Anteile an der Käufergesellschaft eingetauscht werden (sogenannter „Roll-Over“), um die ehemaligen Founder noch weiter an Bord zu haben. Beispiel: An der Startup-GmbH sind drei Founder zu je 33% beteiligt. Aufgrund des künftigen Marktpotentials in Österreich beabsichtigt ein deutscher Konzern sämtliche Anteile zu erwerben. Der Kaufpreis wird zu 50% in Cash und zu 50% durch Anteile an der ausländischen Käufergesellschaft (= Anteilstausch) „entrichtet“. Für derartige „Roll-Over-Transaktionen“ kann im EU-/EWR-Bereich seitens der Founder eine Steuerstundung in der Einkommensteuererklärung beantragt werden, wenn die Anwendungsvoraussetzungen des Umgründungssteuergesetzes erfüllt werden (zB die einzubringenden Startup-Anteile belaufen sich auf mindestens 25% oder die aufnehmende Gesellschaft erweitert durch die Einbringung die Stimmrechtsmehrheit). Um die Steuerstundung in Anspruch nehmen zu können, ist auf sorgfältige Strukturierung der Transaktion sowie eine korrekte Antragstellung im Rahmen der Einkommensteuererklärung zu achten. Zu einer Festsetzung der Steuerschuld kommt es zB im Fall der tatsächlichen Veräußerung der Gegenleistungsanteile (= Anteile an der ausländischen Käufergesellschaft) in einem Folgejahr. Neue Meldepflicht Künftig soll der Steuerpflichtige (oder sein Rechtsnachfolger) dem Finanzamt in Form einer Meldung nachweisen müssen, dass hinsichtlich beantragter Steuerstundungen noch kein die Steuerfestsetzung auslösendes Ereignis eingetreten ist und so eine effiziente und lückenlose Vollziehung der Wegzugsbesteuerung sichergestellt werden kann. Das neue Wegzugsbesteuerungsregime soll unabhängig davon zur Anwendung gelangen, ob die Steuerstundung im Rahmen eines klassischen „Wegzugs“, einer Überführung von Wirtschaftsgütern oder im Rahmen von Umgründungen beantragt wurde. Hinsichtlich der Meldeverpflichtung ist zwischen Alt- und Neufällen zu unterscheiden: In Bezug auf Altfälle besteht für sämtliche Steuerstundungen zwischen 31.12.2005 und 30.6.2026 eine einmalige Meldepflicht bis zum 31.12.2026. Hinsichtlich der Neufälle besteht für alle bescheidmäßigen Steuerstundungen nach dem 30.6.2026 eine jährliche Meldepflicht. Die Meldung hat bis zum Ablauf des Folgejahres zu erfolgen (zB Nichtfestsetzung der Steuerschuld erfolgte im Jahr X1; der Nachweis ist erstmals bis zum 31.12.X2 zu erbringen und wäre abermals in den Jahren X3, X4 usw. zu erbringen). Die jeweilige Meldung soll schriftlich (per Fax/Brief) oder über FinanzOnline übermittelt werden können. Die Meldeverpflichtung setzt voraus, dass es bisher noch nicht zu einer (vollständigen) Festsetzung der ursprünglich gestundeten Steuerschuld gekommen ist und die ursprüngliche Steuerstundung EUR 100.000 übersteigt. Strenge Sanktionierung der unterlassenen Meldung: Wird dieser laufenden Nachweispflicht bei den Neufällen nicht oder nicht fristgerecht nachgekommen, wird gesetzlich angenommen, dass die betreffenden Vermögensgegenstände veräußert worden sind. In diesem Fall ist die bislang nicht festgesetzte Wegzugsteuer sofort festzusetzen und zu entrichten. Ausblick Gerade im Startup-Bereich kann es immer wieder zu Steuerstundungen kommen (zB Wegzug eines Founders in einen EU-/EWR-Staat, exitbedingter Anteilstausch im EU-/EWR-Bereich, etc…). Bei Umsetzung des derzeit vorliegenden Gesetzesentwurfes wird man hier künftig ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der jährlichen Meldeverpflichtung iZm beantragten Steuerstundungen richten müssen, da die Nichteinhaltung mit der drankonischen Strafe der sofortigen Besteuerung sanktioniert wird und damit schlagartig ein ruinöses „dry-income“ erzeugt werden kann (da der Steuerpflichtige eine Steuerschuld begleichen muss, obwohl es noch keinen Cash-Zufluss gibt). Es bleibt zu hoffen, dass der Gesetzgeber im Zuge der Einführung der neuen Regelung noch gewisse „Entschärfungen“ vornimmt (zB nicht fristgerechte Meldungen werden mit einem geringen Strafrahmen sanktioniert, Sanierungsmöglichkeit mittels Selbstanzeige, Umgang mit unvollständigen Meldungen). Weiters braucht es auch noch gewisse Klarstellung für die Umsetzung des künftigen Wegzugsbesteuerungsregimes (zB Inhalt der Meldung). Aufgrund des derzeit vorliegenden Begutachtungsentwurfes, bleibt die Gesetzwerdung noch abzuwarten. Autoren: Christoph Puchner , Partner und Steuerberater & David Gloser , Partner, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer von ECOVIS Austria , einer der führenden Steuerberater Österreichs im Startup-Bereich. invest • austria News Jetzt Mitglied werden Vorheriger Artikel Nächster Artikel
- Follow-on Success: How to Keep Your Rights & Raise/Invest Smart | invest.austria
Follow-on Success: How to Keep Your Rights & Raise/Invest Smart, cowerk Wien, Gonzagagasse, Vienna, Austria Follow-on Success: How to Keep Your Rights & Raise/Invest Smart 11. März 2025 um 22:30:00 cowerk Wien, Gonzagagasse, Vienna, Austria Follow-on Rounds sind ein essentieller Bestandteil auf dem Weg zum Wachstum eines Start-ups. Gleichzeitig bringen sie auch Herausforderungen mit sich, die bedeutende Auswirkungen auf Gründer:innen, Business Angel und Investor:innen haben können. In dieser Masterclass befassen wir uns eingehend mit den wichtigsten rechtlichen Aspekten von Follow-on Rounds. Wie können Stimmrechte und die Einflussnahme auf Entscheidungen aufrecht erhalten werden? Wie wirken sich Vesting-, Liquidation Preference- und Anti-Dilution Bestimmungen langfristig auf die Stellung der Gründer:innen, Business Angel und Investor:innen aus? Wir freuen uns auf einen deep-dive von Christof Strasser (42law) in die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie aktuelle und marktübliche Terms and Conditions. Become a Member Follow-on Success: How to Keep Your Rights & Raise/Invest Smart cowerk Wien, Gonzagagasse, Vienna, Austria 11. März 2025 um 22:30:00 Follow-on Rounds sind ein essentieller Bestandteil auf dem Weg zum Wachstum eines Start-ups. Gleichzeitig bringen sie auch Herausforderungen mit sich, die bedeutende Auswirkungen auf Gründer:innen, Business Angel und Investor:innen haben können. In dieser Masterclass befassen wir uns eingehend mit den wichtigsten rechtlichen Aspekten von Follow-on Rounds. Wie können Stimmrechte und die Einflussnahme auf Entscheidungen aufrecht erhalten werden? Wie wirken sich Vesting-, Liquidation Preference- und Anti-Dilution Bestimmungen langfristig auf die Stellung der Gründer:innen, Business Angel und Investor:innen aus? Wir freuen uns auf einen deep-dive von Christof Strasser (42law) in die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie aktuelle und marktübliche Terms and Conditions. invest • austria Events Become a Member
- Startup-Highlights aus dem Regierungsprogramm 2025-2029 | invest.austria
Startup-Highlights aus dem Regierungsprogramm 2025-2029, Die neue österreichische Bundesregierung (ÖVP, SPÖ und NEOS) hat kürzlich ihr Regierungsprogramm für die Jahre 2025 – 2029 präsentiert. Startup-Highlights aus dem Regierungsprogramm 2025-2029 20.3.25, 22:00 Die neue österreichische Bundesregierung (ÖVP, SPÖ und NEOS) hat kürzlich ihr Regierungsprogramm für die Jahre 2025 – 2029 präsentiert. Startup-Highlights aus dem Regierungsprogramm 2025-2029 Die neue österreichische Bundesregierung (ÖVP, SPÖ und NEOS) hat kürzlich ihr Regierungsprogramm für die Jahre 2025 – 2029 präsentiert. Nachfolgend haben wir die Startup-Highlights der geplanten steuerlichen Änderung überblicksartig zusammengefasst. Inwieweit diese Vorhaben auch tatsächlich zur Umsetzung gebracht werden, bleibt allerdings abzuwarten (da diese auch teilweise unter Budgetvorbehalt stehen). Relevante allgemeine Änderungen Steuerfreie Mitarbeiterprämie In den letzten Jahren wurde die zeitlich befristete Möglichkeit der steuerfreien Auszahlung einer Mitarbeiterprämie bis zu EUR 3.000 eingeführt. Die Möglichkeit der Auszahlung einer steuerfreien Prämie für Mitarbeiter bis zu EUR 1.000 (ohne Kollektivvertragsbindung) soll nun auf die Jahre 2025 und 2026 ausgedehnt werden (für eine etwaige Verlängerung erfolgt eine Evaluierung). Forschungsprämie Grundsätzlich ist die steuerfreie Forschungsprämie (derzeit 14%) ein zentrales Instrument der F&E-Förderung, die sowohl für eigenbetriebliche Forschung als auch für Auftragsforschung beantragt werden kann. Die Forschungsprämie soll als wichtiger Standortfaktor in der jetzigen Form abgesichert werden, um Unternehmen hier mehr Planungssicherheit zu geben. Grenzüberschreitendes Homeoffice Ausländische Mitarbeiter, die unmittelbar bei einem österreichischen Startup angestellt werden, können unter gewissen Umständen im Ausland eine ertragssteuerliche (Homeoffice-)Betriebsstätte begründen und somit zu einer anteiligen – wenn auch betraglich oftmals geringen – Steuerpflicht im Ausland führen. Daher ist eine vorbereitende Analyse unerlässlich. Da der administrative Aufwand von Homeoffice-Betriebsstätten jedoch in keinem Verhältnis zu den erhobenen Steuern steht und nach wie vor keine einheitliche Regelung besteht, ist hier dringend Handlungsbedarf gegeben. In diesem Zusammenhang möchte sich die neue Regierung auf internationaler Ebene (OECD, EU) dafür einsetzen, dass es zu einer Verbesserung der Rahmenbedingungen für grenzüberschreitendes Homeoffice kommt. Wegzugsbesteuerung Aus verschiedenen Gründen kann es zu einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt oder permanenten Wegzugkommen (in Bezug auf Gründer oder Mitarbeiter, zB grenzüberschreitende Expansion eines Startups, neue berufliche Schwerpunkte im Anschluss an Exit-Transaktion im In- oder Ausland, familiäre Gründe). Dabei können sich Fragen im Zusammenhang mit der Wegzugsbesteuerung ergeben. In Bezug auf die Wegzugsbesteuerung bekennt sich die neue Bundesregierung zu einer effektiveren Ausgestaltung. Hier bleibt daher abzuwarten, welche Maßnahmen konkret geplant sind. Lohnnebenkosten Bis zur Mitte der Regierungsperiode sollen – abhängig von der konjunkturellen und budgetären Entwicklung – die Lohnnebenkosten gesenkt werden. Ziel ist dann eine weitere stufenweise Entlastung ausschließlich im Rahmen des „Familienlastenausgleichsfonds (FLAF)“ (3,7%), bei Erhalt der FLAF-Leistungen. Es bleibt zu hoffen, dass die angestrebte Lohnnebenkostensenkung rasch in die Umsetzung geht, da Österreich hier aktuell eine nicht unerheblichen Standortnachteil hat. Startup-Relevante Änderungen Aktivierungswahlrecht für selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte Nach dem österreichischen Unternehmensgesetzbuch (UGB) besteht für die Forschungs- und Entwicklungskosten von sogenannten immateriellen Vermögensgegenständen (zB Patente, Lizenzen und dergleichen) ein Aktivierungsverbot. Die Kosten werden somit nicht über die voraussichtliche Nutzungsdauer verteilt (sondern vermindern in dem Jahr, in dem sie anfallen, in voller Höhe den Gewinn des Unternehmens), obwohl Entwicklungsunternehmen beispielsweise die von ihnen entwickelte Software in den Folgejahren für die Erzielung von Erträgen nutzen. Da gerade bei Startups im Tech-Bereich in den ersten Jahren oftmals keine nennenswerten Erträge erzielt werden, ergeben sich dadurch Verluste, welche in vielen Fällen zu einem negativen Eigenkapital führen und somit eine bilanzielle Überschuldung bewirken. Hier soll künftig ein Aktivierungswahlrecht für selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte kommen, wobei diesbezüglich auch angedacht sind (durch bilanzielle Ausschüttungssperre oder durch andere adäquate Maßnahmen) FlexCo-Weiterentwicklung Lange Zeit war im Startup-Bereich die GmbH vorherrschend und auch klar von Investoren favorisiert. Seit 2024 gibt es nun auch die flexible Kapitalgesellschaft (FlexCo), die bei der Rechtsformwahl im direkten „Konkurrenzverhältnis“ zur GmbH steht und Startups mehr Flexibilität bietet. Allerdings gibt es nach wie vor Themen, die zu einer praxisfreundlicheren Ausgestaltung beitragen würden. Daher hat sich die neue Regierung vorgenommen, die FlexCo zu evaluieren und gegebenenfalls eine entsprechende Weiterentwicklung vorzunehmen. Mitarbeiterbeteiligungsprogramme Die Incentivierung von Schlüsselarbeitskräften ist ein zentrales Thema für Startups. In diesem Zusammenhang können Mitarbeitern entweder virtuelle Anteile oder echte Anteile eingeräumt werden. Gerade bei „echten“ Anteilen (oder Substanzgenussrechten) sind die derzeitigen steuerlichen Rahmenbedingungen noch nicht ganz optimal gegeben. Neben „Work-Arounds“ zur Vermeidung von „dry income“ (zB Vereinbarung von negativen Liquidationspräferenzen) besteht mittlerweile auch ein neues Mitarbeiterbeteiligungsregime (§ 67a EStG). Beim neuen Mitarbeiterbeteiligungsregime ist allerdings noch „Luft nach oben“ was die optimale Umsetzung anbelangt (zB sehr viele Anwendungsvoraussetzungen; Behaltefristen zu lange; dauerhafte Möglichkeit eines Wechsels von einem virtuellen auf ein echtes Beteiligungsprogramm, etc…). In diesem Zusammenhang soll es laut dem Regierungsprogramm zu einer weiteren Attraktivierung von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen kommen. Es bleibt daher zu hoffen, dass die richtigen Maßnahmen gesetzt werden. Fazit: Die neue Bundesregierung hat sich viel vorgenommen und hat dabei auch die Startup-Branche nicht aus dem Fokus gelassen. Es bleibt zu hoffen, dass den Ankündigungen nun rasch auch Taten folgen, um das Startup-Ecosytem weiter zu attraktivieren. Der Artikel wurde von David Gloser (Partner, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) und Christoph Puchner (Partner und Steuerberater) von ECOVIS Austria verfasst. ECOVIS Austria ist eine der führenden Steuerberatungskanzleien in Österreich im Startup-Bereich. www.ecovis.at invest • austria News Jetzt Mitglied werden Vorheriger Artikel Nächster Artikel
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