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- Johanna zu Stolberg
invest.austria is the national representation of interests of investors of the pre-IPO capital market in Austria. Johanna zu Stolberg Head of Communication Back Next
- Exclusive Spotlight: 5 Questions With… Wolfgang Hattmannsdorfer | invest.austria
Exclusive Spotlight: 5 Questions With… Wolfgang Hattmannsdorfer, This month, we spoke with Austria’s new Minister of Labour and Economy, Wolfgang Hattmannsdorfer, about his vision for strengthening Austria as a business and innovation hub. A key focus is the planned “rot-weiss-rot Dachfonds”, aimed at mobilizing institutional capital to support Austrian startups and SMEs with much-needed growth funding. Exclusive Spotlight: 5 Questions With… Wolfgang Hattmannsdorfer 18.4.25, 10:15 This month, we spoke with Austria’s new Minister of Labour and Economy, Wolfgang Hattmannsdorfer, about his vision for strengthening Austria as a business and innovation hub. A key focus is the planned “rot-weiss-rot Dachfonds”, aimed at mobilizing institutional capital to support Austrian startups and SMEs with much-needed growth funding. This month, we’re especially excited to bring you an exclusive interview with Wolfgang Hattmannsdorfer , Austria’s newly appointed Federal Minister of Labour and Economy. Since March 3, 2025, Wolfgang Hattmannsdorfer has been Austria’s new Minister of Economic Affairs – taking office at a critical time for the country’s business landscape. With Austria facing global economic challenges, a widening growth capital gap, and the departure of innovative companies, investors are asking how the new government plans to strengthen Austria’s position as a business and innovation hub. One particularly noteworthy initiative is the introduction of the Dachfonds (Funds-of-fund), designed to pool institutional capital and channel it into venture capital and private equity funds that support Austrian startups and SMEs. The Dachfonds is being developed in close cooperation between the Ministry of Economic Affairs and invest.austria. Having initiated the concept of the Dachfond years ago, invest.austria is now responsible for supporting the operational implementation and providing expert guidance to policymakers throughout the process.What is Minister Hattmannsdorfer’s stance on the Dachfonds? And what additional steps is he planning to enhance Austria’s competitiveness? Interview Austria has recently lost ground in international comparisons when it comes to investments in start-ups and SMEs. What specific measures are you planning to make the location more attractive for investors? We want to get Austria’s economy back into the fast lane. To achieve that, we need a location that attracts investment rather than deterring it. The government program contains several clear commitments to making the capital market more attractive, such as improving employee participation schemes and strengthening the second and third pillars of pension savings. We also want to promote financial and economic literacy and make ETF savings plans more appealing to young people. The planned “rot-weiss-rot Dachfonds” (Austrian fund-of-funds) is intended to pool institutional capital and invest it specifically in Austrian Startups and SMEs. How do you view this model, and what contribution can the government make to ensure its success? Austria needs more growth capital if we want to retain value creation and talent in the country. While we are well-positioned in early-stage financing, we lack sufficient growth and venture capital in the scaling phase. This is a weakness in our national innovation system. As a federal government, it is therefore our declared goal to establish a “rot-weiss-rot Dachfonds” to enable companies to grow in Austria and to prevent them from relocating or setting up operations abroad. Preparatory work for a “rot-weiss-rot Dachfonds” is already underway. What challenges do you see in introducing the “Dachfonds” and what solutions do you propose to overcome them and ensure successful implementation? In my view, overcoming traditional financing structures is one of the biggest challenges. Moreover, a fund depends heavily on its capital allocation. The task of policymakers — and mine as Minister of Economic Affairs — will be to build trust and motivate institutional investors to commit capital. A compelling concept that gives us strong arguments will be essential to achieving this. Countries like Germany, France and Denmark have launched successful “Dachfonds” initiatives that mobilise private capital. What can Austria learn from these models and what specific steps do you plan to take to keep up with these markets? There’s no need to reinvent the wheel every day. My approach is to learn from the best. That’s why we are currently analysing international best practices in detail. Based on our findings, we will present a tailored concept for a “Dachfonds.” Where do you see Austria’s innovation and investment landscape in five to ten years, and what role will your economic policy play in shaping it? In five to ten years, Austria should remain an attractive location for innovation and investment, even by international standards. To that end, we will have created an effective and appealing tool in the form of the “rot-weiss-rot Dachfonds.” More broadly speaking, we need a comeback of performance and competitiveness. This means focusing on our strengths — our diligence, our inventiveness, and our international outlook. invest • austria News Jetzt Mitglied werden Vorheriger Artikel Nächster Artikel
- Andreas Seling | invest.austria
Andreas Seling, DORDA , 19.-20. April, 2026 DORDA Wien Jetzt Anmelden Andreas Seling Partner DORDA Vorheriger Speaker Nächster Speaker
- Follow-on Success: How to Keep Your Rights & Raise/Invest Smart | invest.austria
Follow-on Success: How to Keep Your Rights & Raise/Invest Smart, cowerk Wien, Gonzagagasse, Vienna, Austria Follow-on Success: How to Keep Your Rights & Raise/Invest Smart 11. März 2025 um 23:00:00 cowerk Wien, Gonzagagasse, Vienna, Austria Follow-on Rounds sind ein essentieller Bestandteil auf dem Weg zum Wachstum eines Start-ups. Gleichzeitig bringen sie auch Herausforderungen mit sich, die bedeutende Auswirkungen auf Gründer:innen, Business Angel und Investor:innen haben können. In dieser Investors Lounge befassen wir uns eingehend mit den wichtigsten rechtlichen Aspekten von Follow-on Rounds. Wie können Stimmrechte und die Einflussnahme auf Entscheidungen aufrecht erhalten werden? Wie wirken sich Vesting-, Liquidation Preference- und Anti-Dilution Bestimmungen langfristig auf die Stellung der Gründer:innen, Business Angel und Investor:innen aus? Wir freuen uns über angeregte Diskussionen, mit Lisa Pallweber (Managing Partner Hans(wo)men Group), Peter Lasinger (Co-Founder 3VC) und Constantin Wintoniak (Founder fynk) über Strategien, aktuelle und marktübliche Terms and Conditions sowie wertvolle learnings aus der Praxis. Become a Member Follow-on Success: How to Keep Your Rights & Raise/Invest Smart cowerk Wien, Gonzagagasse, Vienna, Austria 11. März 2025 um 23:00:00 Follow-on Rounds sind ein essentieller Bestandteil auf dem Weg zum Wachstum eines Start-ups. Gleichzeitig bringen sie auch Herausforderungen mit sich, die bedeutende Auswirkungen auf Gründer:innen, Business Angel und Investor:innen haben können. In dieser Investors Lounge befassen wir uns eingehend mit den wichtigsten rechtlichen Aspekten von Follow-on Rounds. Wie können Stimmrechte und die Einflussnahme auf Entscheidungen aufrecht erhalten werden? Wie wirken sich Vesting-, Liquidation Preference- und Anti-Dilution Bestimmungen langfristig auf die Stellung der Gründer:innen, Business Angel und Investor:innen aus? Wir freuen uns über angeregte Diskussionen, mit Lisa Pallweber (Managing Partner Hans(wo)men Group), Peter Lasinger (Co-Founder 3VC) und Constantin Wintoniak (Founder fynk) über Strategien, aktuelle und marktübliche Terms and Conditions sowie wertvolle learnings aus der Praxis. invest • austria Events Become a Member
- Startup World Cup - Finale 2026 | invest.austria
Startup World Cup - Finale 2026, Wiedner Hauptstraße 63, 1040 Wien, Österreich Startup World Cup - Finale 2026 18. Mai 2026 um 11:30:00 Wiedner Hauptstraße 63, 1040 Wien, Österreich On 18th of May, invest.austria and AustrianStartups proudly present the fifth edition of the Startup World Cup Austria Finale as part of ViennaUp 2026! The Startup World Cup, hosted by Pegasus Tech Ventures, is the largest startup competition worldwide, with more than 70 countries taking part every year. invest.austria, with support of AustrianStartups, will bring the Startup World Cup to Austria for the fifth time. Be part of the action as 12 startups fight for the title, giving them the chance to represent Austria at the global finals in Silicon Valley! The Startup World Cup is a platform connecting startups, venture capitalists, entrepreneurs, and investors. It's an exceptional opportunity for early-stage startups to showcase their potential in front of a distinguished audience of investors, entrepreneurs, and ecosystem players. Get ready for an evening with exciting pitches, engaging fireside chats, insightful 1-on-1 meetings, and ample opportunities for networking with fellow entrepreneurs, investors, and ecosystem players. Get Your Ticket Startup World Cup - Finale 2026 Wiedner Hauptstraße 63, 1040 Wien, Österreich 18. Mai 2026 um 11:30:00 On 18th of May, invest.austria and AustrianStartups proudly present the fifth edition of the Startup World Cup Austria Finale as part of ViennaUp 2026! The Startup World Cup, hosted by Pegasus Tech Ventures, is the largest startup competition worldwide, with more than 70 countries taking part every year. invest.austria, with support of AustrianStartups, will bring the Startup World Cup to Austria for the fifth time. Be part of the action as 12 startups fight for the title, giving them the chance to represent Austria at the global finals in Silicon Valley! The Startup World Cup is a platform connecting startups, venture capitalists, entrepreneurs, and investors. It's an exceptional opportunity for early-stage startups to showcase their potential in front of a distinguished audience of investors, entrepreneurs, and ecosystem players. Get ready for an evening with exciting pitches, engaging fireside chats, insightful 1-on-1 meetings, and ample opportunities for networking with fellow entrepreneurs, investors, and ecosystem players. invest • austria Events Become a Member
- FlexCo – Flexible Kapitalgesellschaft in Österreich | invest.austria
Erfahren Sie alles über die FlexCo (Flexible Kapitalgesellschaft) – ihre Vorteile für Startups und Unternehmen in Österreich: flexibles Kapital, Unternehmenswertanteile, vereinfachte Gründung. Flex Co. Die FlexCo ist da – Die neue Rechtsform für Startups und Innovation in Österreich Initiiert von invest • austria Entwickelt für Gründer:innen, Investor:innen und die Zukunft! Discover More Was steckt hinter der FlexCo? Die neue Rechtsform für Startups und Innovation in Österreich Seit 2024 steht die Flexible Kapitalgesellschaft (FlexCo) Gründer:innen, Investor:innen und innovativen Unternehmen in Österreich zur Verfügung. Diese moderne Rechtsform vereint die Stärken bestehender Gesellschaftsformen und wurde gezielt auf die Bedürfnisse des Startup-Ökosystems zugeschnitten. Was macht die FlexCo besonders? Die FlexCo kombiniert die Vorteile der GmbH – wie einfache Gründung und überschaubare Struktur – mit Elementen der AG, etwa flexiblen Beteiligungsmodellen und verbesserten Möglichkeiten zur Kapitalaufnahme. Mit einem reduzierten Mindeststammkapital von nur 10.000 € erleichtert sie den Zugang zum Unternehmertum und schafft gleichzeitig klare Regelungen für Mitarbeiterbeteiligung und Investor:innen. Besonders für Startups, Scale-ups und technologieorientierte Unternehmen bietet die FlexCo entscheidende Vorteile: Sie ermöglicht vinkulierte Anteile, erleichtert Exit-Szenarien und bietet mehr Spielraum bei der Anteilsvergabe – bei gleichzeitig hoher rechtlicher Sicherheit. Für Investor:innen bedeutet das: Professionelle Investitionsstrukturen, erhöhte Transparenz und bessere Planbarkeit. Gleichzeitig bleibt der Verwaltungsaufwand im Vergleich zur AG gering – ein echter Pluspunkt für wachstumsstarke junge Unternehmen. Ein Meilenstein für Österreichs Innovationslandschaft Die FlexCo macht Unternehmertum einfacher, attraktiver und international wettbewerbsfähiger.
- Marlis Baurecht | invest.austria
Marlis Baurecht, Symbia VC , After completing her studies in Genetics and Microbiology, Marlis Baurecht started as a Research Scientist at Baxter Biosciences. She later transitioned into the public sector, taking on roles at the Austrian Research Promotion Agency (FFG) and the Federation of Austrian Industry (IV). During her tenure at Austria Wirtschaftsservice (AWS), she held the position of Head of the Business Unit Entrepreneurship, IPR, and Seed financing. 15 years later, Marlis returned to the private sector, joining first Greiner Holding and now SymbiaVC, where she is currently focused on identifying and supporting captivating start-ups and established companies within the wood value chain to enhance their innovative capabilities. 19.-20. April, 2026 DORDA Wien Jetzt Anmelden Marlis Baurecht Senior Investment Managerin Symbia VC After completing her studies in Genetics and Microbiology, Marlis Baurecht started as a Research Scientist at Baxter Biosciences. She later transitioned into the public sector, taking on roles at the Austrian Research Promotion Agency (FFG) and the Federation of Austrian Industry (IV). During her tenure at Austria Wirtschaftsservice (AWS), she held the position of Head of the Business Unit Entrepreneurship, IPR, and Seed financing. 15 years later, Marlis returned to the private sector, joining first Greiner Holding and now SymbiaVC, where she is currently focused on identifying and supporting captivating start-ups and established companies within the wood value chain to enhance their innovative capabilities. Vorheriger Speaker Nächster Speaker
- Investors Lounge März | invest.austria
Investors Lounge März , Investors Lounge März 10. März 2026 um 17:00:00 Jeden zweiten Dienstag im Monat findet unser Networking Event für unsere Mitglieder statt. Wir laden euch herzlich zu unserer nächsten Investors Lounge ein. Weitere Infos folgen. invest.austria Mitglieder erhalten den Link zur Anmeldung per E-Mail. Interessierte Investor:innen können sich unter office@invest-austria.com melden. Become a Member Investors Lounge März 10. März 2026 um 17:00:00 Jeden zweiten Dienstag im Monat findet unser Networking Event für unsere Mitglieder statt. Wir laden euch herzlich zu unserer nächsten Investors Lounge ein. Weitere Infos folgen. invest.austria Mitglieder erhalten den Link zur Anmeldung per E-Mail. Interessierte Investor:innen können sich unter office@invest-austria.com melden. invest • austria Events Become a Member
- Steuerliche Risiken bei grenzüberschreitende Startup-Strukturen – grober Überblick | invest.austria
Steuerliche Risiken bei grenzüberschreitende Startup-Strukturen – grober Überblick, Startups mit internationaler Ausrichtung sollten sich frühzeitig mit möglichen steuerlichen Fallstricken befassen – etwa bei der Zusammenarbeit mit ausländischen Tochtergesellschaften, Remote-Mitarbeitern oder dem Wegzug von Gründern – um durch eine sorgfältige Planung spätere steuerliche Überraschungen zu vermeiden. Steuerliche Risiken bei grenzüberschreitende Startup-Strukturen – grober Überblick 22.1.25, 11:00 Startups mit internationaler Ausrichtung sollten sich frühzeitig mit möglichen steuerlichen Fallstricken befassen – etwa bei der Zusammenarbeit mit ausländischen Tochtergesellschaften, Remote-Mitarbeitern oder dem Wegzug von Gründern – um durch eine sorgfältige Planung spätere steuerliche Überraschungen zu vermeiden. Bei Startups können sich aus verschiedenen Gründen grenzüberschreitende Konstellationen ergeben, sei es zB aufgrund des expansionsbedingten Eintritts in einen ausländischen Markt, durch im Ausland ansässige Mitarbeiter oder ausländische Gründer. Die Palette der steuerlichen Themen ist vielfältig und sollte vorab analysiert werden, um steuerliche Risiken auszuschließen. Nachfolgend wird ein grober Überblick über mögliche ausgewählte steuerliche Themen gegeben. Fremdübliche Vergütung einer ausländischen Tochtergesellschaft/Betriebsstätte Sofern der ausländische Markt tiefergehender bearbeitet werden soll, beschließen Startups oftmals die Etablierung einer ausländischen Betriebsstätte oder gleich die Errichtung einer ausländischen Tochtergesellschaft. Zu diesem Zweck werden zB. an die ausländische Tochtergesellschaft gewisse Leistungen (zB Know-How, HR, Marketing, Controlling, etc…) erbracht, als auch das Produkt des österreichischen Startups zum Vertrieb am ausländischen Markt zu Verfügung gestellt (zB. mittels Lizenzvereinbarung). Weiters ist auch bei ausländischen Betriebsstätten auf eine fremdübliche Vergütung zu achten. Derartige grenzüberschreitende Transaktionen (zB. inländisches Startup erbringt Dienstleistungen an ausländische Tochtergesellschaft) müssen zu fremdüblichen Konditionen vergleichbar fremden Dritter abgewickelt werden, um steuerliche Risiken beispielsweise durch Gewinnerhöhungen oder Ausgabenkürzungen zu vermeiden. Entscheidend ist dabei die Art der jeweiligen Leistung, die von den beteiligten Unternehmen übernommenen Funktionen/Risiken sowie die entsprechende vertragliche Dokumentation. Daher muss für jede Art von Leistung eine separate Analyse durchgeführt werden. Steuerliche Ansässigkeit einer ausländischen Tochtergesellschaft bzw. einer ausländischen Muttergesellschaft – Achtung Steuerrisiko in Österreich! Das Besteuerungsrecht am Jahresgewinn einer Gesellschaft steht grundsätzlich dem Staat zu, in dem eine Gesellschaft ansässig ist. Die steuerliche Ansässigkeit einer Gesellschaft richtet sich dabei vorrangig nach dem sogenannten „Ort der Geschäftsleistung“. Der „Ort der Geschäftsleitung“ wird dadurch bestimmt, wo nachweislich die wesentlichen Entscheidungen des Tagesgeschäfts getroffen werden. Es ist daher immer darauf zu achten, dass bei ausländischen Tochtergesellschaften oder ausländischen Muttergesellschaften mit österreichischen Tochtergesellschaften lokale Geschäftsführer tätig sind bzw. auch ein Büro gemietet ist. Anderenfalls könnte (auch) der österreichische Fiskus diese Auslandsgesellschaften mit österreichischer KÖSt besteuern – es k önnen sich dabei Probleme der Mehrfachbesteuerung ergeben! Betriebsstättenrisiko durch ausländische Mitarbeiter – Steuerrisiko im Ausland Nicht nur im Rahmen des „War of Talents“ bei Mitarbeitern für Schlüsselpositionen, sondern auch bei allen anderen Mitarbeitern kann u.U. der Fall eintreten, dass ein geeigneter Mitarbeiter für eine offene Stelle eines österreichischen Startups im Ausland gefunden wird. Ausländische Mitarbeiter, die unmittelbar bei dem österreichischen Startup angestellt werden, können unter gewissen Umständen im Ausland eine ertragssteuerliche (Homeoffice-)Betriebsstätte begründen und somit zu einer anteiligen – wenn auch betraglich oftmals geringen – Steuerpflicht im Ausland führen. Daher ist eine vorbereitende Analyse unerlässlich (zB. gibt es Büroräumlichkeiten, welche Tätigkeit übt der jeweilige Mitarbeiter im Verhältnis zur Kerntätigkeit des Startups aus, verfügt der Mitarbeiter über eine [wirtschaftliche] Abschlussvollmacht). Vorübergehender Auslandsaufenthalt bzw. Wegzug von Gründern oder Mitarbeitern Aus verschiedenen Gründen kann es zu einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt oder permanenten Wegzug von Gründern oder Mitarbeitern aus Österreich kommen (zB. grenzüberschreitende Expansion eines Startups, neue berufliche Schwerpunkte im Anschluss an Exit-Transaktion im In- oder Ausland, familiäre Gründe). Damit einher geht die Frage, welche steuerlichen Konsequenzen damit verbunden sind (Stichwort: „Wegzugsbesteuerung“). In diesem Zusammenhang sollten die Rahmenbedingungen im Detail geprüft werden (zB. besteht wegzugsteuerverfangenes Vermögen [zB. Wertpapiere, Anteile am Startup], ist ein EU-/EWR-/Drittstaat involviert, unter welchen Voraussetzungen erfolgt der Wegzug/Auslandsaufenthalte [zB. geht Familie mit, besteht Rückkehrabsicht, wird AT-Wohnsitz beibehalten, etc…]). Fazit Startups können daher in zahlreichen Konstellationen mit grenzüberschreitenden steuerlichen Fragestellungen konfrontiert sein. Dabei ist eine vorbereitende steuerliche Analyse bedeutsam, um nachträgliche negative steuerliche Konsequenzen zu vermeiden. Der Artikel wurde von David Gloser (Partner, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) und Christoph Puchner (Partner und Steuerberater) von ECOVIS Austria verfasst. ECOVIS Austria ist eine der führenden Steuerberatungskanzleien in Österreich im Startup-Bereich. www.ecovis.at invest • austria News Jetzt Mitglied werden Vorheriger Artikel Nächster Artikel
- Praxisfragen im Zusammenhang mit der neuen Startup-Mitarbeiterbeteiligung iSd § 67a EStG | invest.austria
Praxisfragen im Zusammenhang mit der neuen Startup-Mitarbeiterbeteiligung iSd § 67a EStG, Seit 1.1.2024 gilt für echte Mitarbeiterbeteiligungen an Startups ein Besteuerungsaufschub und ein begünstigtes Pauschalregime, allerdings nur für steuerliche Dienstnehmer – nicht für freie Dienstnehmer oder Werkvertragsnehmer. Auch Anteile an ausländischen Startups können begünstigt sein, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind und der Lohnsteuerabzug in Österreich erfolgt. Praxisfragen im Zusammenhang mit der neuen Startup-Mitarbeiterbeteiligung iSd § 67a EStG 13.8.24, 10:00 Seit 1.1.2024 gilt für echte Mitarbeiterbeteiligungen an Startups ein Besteuerungsaufschub und ein begünstigtes Pauschalregime, allerdings nur für steuerliche Dienstnehmer – nicht für freie Dienstnehmer oder Werkvertragsnehmer. Auch Anteile an ausländischen Startups können begünstigt sein, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind und der Lohnsteuerabzug in Österreich erfolgt. Ab 1.1.2024 kommt es bei Inanspruchnahme der neuen Startup-Mitarbeiterbeteiligung untergewissen Voraussetzungen zu einem Besteuerungsaufschub (da die Besteuerung erst bei einemspäter eintretenden Umstand, typischerweise bei der Veräußerung der Anteile erfolgt) und einbegünstigtes Besteuerungsregime steht zur Verfügung. Nachfolgend sollen gewisse ausgewähltePraxisfragen iZm dem neuen steuerlichen Mitarbeiterbeteiligungsregime beleuchtet werden. Begünstigung nur für echte Dienstnehmer? Erfasst sind ausschließlich steuerliche Dienstnehmer, während freie Dienstnehmer undWerkvertragsnehmer hingegen nicht umfasst sind. In diesem Zusammenhang stellt sich auch dieFrage, wie Mitarbeiter zu behandeln sind, die über externe Anbieter beigezogen werden (zBArbeitskräfteüberlassung, „Employer of Record“-Konstruktionen [ein Employer of Record ist idR einDrittunternehmen, das die Compliance-Tätigkeiten iZm der Einstellung von Mitarbeitern übernimmt,er rekrutiert die Mitarbeiter aber nicht und als effektiver Arbeitgeber gilt derjenige, der dieEntscheidungen über Vergütung, Aufgaben, Urlaubstage, Projekte und Kündigung der Mitarbeitertrifft]). In derartigen Fällen ist daher zu analysieren, ob für Zwecke des neuen steuerlichenMitarbeiterbeteiligungsregimes auf den zivilrechtlichen Arbeitgeber oder wirtschaftlichenArbeitgeber (der für DBA-rechtliche Zwecke relevant sein kann) abzustellen ist. Da die Regelung des §67a EStG dem innerstaatlichen Steuerrecht entspringt, spricht uE einiges dafür, dass der Begriff„Anteile am Unternehmen des Arbeitgebers“ innerstaatlich auf den zivilrechtlichen Arbeitgeberabstellt. Sind auch Kapitalanteile an ausländischen Startups umfasst? Unter den Begriff „Kapitalanteile (Beteiligungen)“ fallen nach Ansicht der Verwaltungspraxisinsbesondere Aktien, Zwischenscheine und GmbH-Anteile sowie Substanzgenussrechte. Ebensofallen darunter auch – die mit dem GesRÄG 2023 eingeführten – Unternehmenswertanteile gemäß §9 FlexKapGG. Da sich in diesem Zusammenhang aus dem Gesetzeswortlaut keine Einschränkung aufösterreichische Startups ergibt, sind uE dem Grunde nach auch Anteile an ausländischen Startupsmitumfasst (sofern es sich bei dem ausländischen Startup um eine einer österreichischenKapitalgesellschaft vergleichbare ausländische Gesellschaft handelt, die Voraussetzungen des § 67aEStG erfüllt werden und in Österreich ansässige Mitarbeiter bestehen, für die der Lohnsteuerabzugvorgenommen wird [zB Mitarbeiter in AT-Betriebsstätte oder AT-Homeoffice, etc…]). Wie sind betriebliche Aktivitäten vor Gründung zu berücksichtigen? Das Startup darf bei Gewährung der Mitarbeiterbeteiligung höchstens 10 Jahre (gerechnet vomAblauf des Kalenderjahres der Gründung) „alt“ sein. Als Gründung des Unternehmens gilt gemäß §67a Abs 2 Z 3 EStG die Schaffung einer bisher nicht vorhandenen betrieblichen Struktur iSd § 2 Z 1NeuFÖG. Besteht ein Unternehmen aus mehreren Betrieben oder Teilbetrieben, wird auf dieGründung des ersten zum Unternehmen gehörenden Betriebes abgestellt. Unter Berücksichtigung der Aussagen der Finanzverwaltung zum NeuFÖG (vgl NeuFöR, Rz 82) istdavon auszugehen, dass umgründungsbedingte Betriebsübertragungen innerhalb oder außerhalb desUmgründungssteuergesetzes als auch Betriebsübertragungen mittels Asset-Deal zu keinem„Neustart“ der 10-Jahresfrist führen und daher nicht zur Inanspruchnahme der Startup-Mitarbeiterbeteiligung führen können. Welche Aspekte sind bei einem Wegzug iZm der Startup-Mitarbeiterbeteiligung zu beachten? Werden Startup-Mitarbeiterbeteiligungen gewährt, gelten sowohl der geldwerte Vorteil beiGewährung als auch allfällige Wertsteigerungen als Einkünfte gemäß Art 15 OECD-Musterabkommen(Einkünfte aus nicht selbstständiger Tätigkeit, da es sich trotz Anteilsgewährung und dem neuenBesteuerungsregime für Mitarbeiterbeteiligungen weiterhin um Arbeitseinkünfte handelt), solangeder Mitarbeiter nicht frei über die Beteiligung verfügen kann. Wird daher ein Mitarbeiter zwischen Gewährung der Startup-Mitarbeiterbeteiligung und freierVerfügbarkeit über die Beteiligung (zB wenn die Vinkulierung aufgehoben wird) aufgrund einesWegzugs des Mitarbeiters in verschiedenen Staaten tätig, sind die Einkünfte – entsprechend denAusführungen in den Erläuterungen zur Regierungsvorlage – nach den in diesem Zeitraum geleistetenArbeitstagen aufzuteilen (Kausalitätsprinzip). Folglich führt alleine der Wegzug des Mitarbeiters oderdie Verlegung des Arbeitsorts ins Ausland, dem Grunde nach zu keiner Einschränkung desösterreichischen Besteuerungsrechts (es besteht kein eigener Wegzugstatbestand für Mitarbeiter). Abgesehen davon ist in § 67 Abs 3 Z 5 EStG auch der Wegzug des Startups selbst als weitererZuflusstatbestand erfasst (dh das inländische Startup zieht ins Ausland weg), sofern denösterreichischen Verpflichtungen iZm den Lohnabgaben durch das künftige ausländische Startupnach dem Wegzug nicht mehr freiwillig nachgekommen wird. Der Artikel wurde von David Gloser (Partner, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) und Christoph Puchner (Partner und Steuerberater) von ECOVIS Austria verfasst. ECOVIS Austria ist eine der führenden Steuerberatungskanzleien in Österreich im Startup-Bereich. invest • austria News Jetzt Mitglied werden Vorheriger Artikel Nächster Artikel
- Forschungsprämie für Startups | invest.austria
Forschungsprämie für Startups, Die Forschungsprämie ist ein zentrales Förderinstrument, dass auch für Startups von Bedeutung ist. Neben einer Forschungsprämie für eigenbetriebliche F&E kann auch für in Auftrag gegebene F&E eine Auftragsforschungs-Prämie in Höhe von 14% beantragt werden. Forschungsprämie für Startups 11.8.25, 10:00 Die Forschungsprämie ist ein zentrales Förderinstrument, dass auch für Startups von Bedeutung ist. Neben einer Forschungsprämie für eigenbetriebliche F&E kann auch für in Auftrag gegebene F&E eine Auftragsforschungs-Prämie in Höhe von 14% beantragt werden. Quick Facts zur Forschungsprämie Für qualifizierte F&E-Tätigkeiten kann eine steuerfeie Forschungsprämie iHv 14% in Anspruch genommen werden. Ziel der F&E-Tätigkeit muss es sein, den Wissensstand zu erweitern und neue Anwendungen dieses Wissens zu entwickeln. Für die nachfolgenden qualifizierten Forschungsaufwendungen kann eine Forschungsprämie geltend gemacht werden, soweit sie der F&E-Tätigkeit zuzuordnen sind: Löhne und Gehälter für in F&E Beschäftigte sowie Vergütungen für in F&E Beschäftigte, die außerhalb eines Dienstverhältnisses tätig werden (Hinweis: Für Forschungsleistungen von Einzelunternehmern, Gesellschaftern einer Personengesellschaft oder unentgeltlich tätigen Gesellschaftern einer Kapitalgesellschaft kann ein fiktiver Unternehmerlohn iHv € 45 für jede nachweislich im F&E-Bereichen erbrachte Tätigkeitsstunde berücksichtigt werden, max € 77.400 pro Person und Wirtschaftsjahr) Unmittelbare Aufwendungen und unmittelbare Investitionen Finanzierungsaufwendungen Gemeinkosten Die Forschungsprämien kann jeweils für ein Kalenderjahr beantragt werden und die Antragsfrist endet vier Jahre nach Ablauf des Wirtschaftsjahres. Abgesehen davon kann die Forschungsprämie unabhängig von der wirtschaftlichen Entwicklung des Startups geltend gemacht werden (auch in Verlustjahren). Im Hinblick auf eine gewisse Planbarkeit, soll die Forschungsprämie gemäß dem aktuellen Regierungsprogramm als wichtiger Standortfaktor in der jetzigen Form abgesichert werden. Eigenbetriebliche Forschung vs Auftragsforschung Eine Forschungsprämie kann sowohl für eigenbetriebliche Forschung als auch für Auftragsforschung in Anspruch genommen werden, wobei folgende Unterschiede bestehen: Eigenbetriebliche Forschung Auftragsforschung Definition F&E-Tätigkeit wird vom Unternehmen selbst durchgeführt F&E-Tätigkeit wird an ein externes Unternehmen oder eine Forschungseinrichtung vergeben Verfahren Beantragung eines FFG-Gutachtens und Forschungsprämienantrag als Beilage zur Steuererklärung ist erforderlich Beantragung eines FFG-Gutachtens ist nicht notwendig, es genügt die Übermittlung eines Forschungsprämienantrages als Beilage zur Steuererklärung Inanspruchnahme Durch das forschende Unternehmen in Anspruch zu nehmen Auftraggeber hat bis zum Ablauf des Wirtschaftsjahres dem Auftragnehmer mitzuteilen, in welchem Ausmaß er die Auftragsforschungs-Prämie in Anspruch nimmt (Auftragnehmer kann sodann nur für den von der Mitteilung nicht erfassten Teil der Aufwendungen eine Forschungspr ämie für eigenbetriebliche Forschung beantragen) Inlandskriterium Forschungsaktivitäten müssen in einem inländischen Betrieb oder Betriebsstätte stattfinden Auftraggeber muss einen inländischen Betrieb oder eine inländische Betriebsstätte haben und den Auftragnehmer (mit Sitz im EU-/EWR-Raum) von diesem Betrieb beauftragen Bemessungsgrundlage Keine Begrenzung der Höhe nach Bemessungsgrundlage beträgt max. EUR 1 Mio pro Wirtschaftsjahr Conclusio F&E-Tätigkeiten sind regelmäßig sehr kostenintensiv. Da die Sicherstellung der Finanzierung eine der größten Herausforderungen für Startups darstellt, ist daher jedenfalls zu empfehlen, dass die Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Forschungsprämie im Detail zu analysieren sind. Letztlich lassen sich über die Forschungsprämie doch beträchtliche Fördermittel generieren! Autoren: Christoph Puchner , Partner und Steuerberater & David Gloser , Partner, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer von ECOVIS Austria , einer der führenden Steuerberater Österreichs im Startup-Bereich. invest • austria News Jetzt Mitglied werden Vorheriger Artikel Nächster Artikel
- Pressebereich – invest.austria News & Medieninfos
Aktuelle Pressemitteilungen, News und Updates von invest.austria. Hier finden Sie alle relevanten Medieninformationen und Ansprechpartner:innen. Press Ansprechpartnerin: Head of Communications Johanna zu Stolberg presse@invest-austria.com Blog: On our Blog you will find all content by invest.austria from tax and legal articles by our partners, to expert articles, video content and interviews with our members. Go To Blog Presseverteiler First name Last name Email* Agentur/Verlag* Position* Submit Themen Investing Report Mehr lesen Dachfonds Mehr lesen Vision 2030 Mehr lesen Flex Co. Mehr lesen Pressemitteilungen Rekordteilnahme bei der invest.austria conference 2025: Politik, Innovation und Kapital im Austausch Discover invest.austria conference 2025: mit Bundeskanzler, Palantir, Speedinvest und Top-Investoren zu Dachfonds, Defence-Tech und Dealflow diskutieren Discover invest.austria begrüßt Ankündigung: mit Fund-of-Funds für Startups soll Rot-Weiß-Rot Dachfonds Realität werden Discover Österreichs private Investor:innen blicken vorsichtig optimistisch in die Zukunft – Potenzial von 225 Mio. € für Startups und KMU im Land Discover Neue Vorstandsmitglieder bei invest.austria & Launch der rot-weiß-rot Dachfonds Website Discover Neue Erkenntnisse zum rot-weiß-rot Dachfonds Discover invest.austria & AustrianStartups verkünden den Gewinner des Startup World Cup Austria 2025: all but sugar! 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